Die notwendige Beförderung der Schüler auf dem Schulweg ist im Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulweges (Schulwegkostenfreiheitsgesetz – SchKfrG) und in der Verordnung über die Schülerbeförderung (Schülerbeförderungsverordnung –SchBefV) in der jeweils gültigen Fassung geregelt.