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Schülerbeförderung

Die notwendige Beförderung der Schüler auf dem Schulweg ist im Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulweges (Schulwegkostenfreiheitsgesetz – SchKfrG) und in der Verordnung über die Schülerbeförderung (Schülerbeförderungsverordnung –SchBefV) in der jeweils gültigen Fassung geregelt. 

Kontakt
Stadt Schweinfurt
Markt 1
97421 Schweinfurt
Tel: +49 (9721)51-0
Fax: +49 (9721)51-266
E-Mail: buergerservice@schweinfurt.de

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