Die notwendige Beförderung der Schüler auf dem Schulweg ist im Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulweges (Schulwegkostenfreiheitsgesetz - SchKfrG) und in der Verordnung über die Schülerbeförderung (Schülerbeförderungsverordnung - SchBefV)in der jeweils gültigen Fassung geregelt.