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Die Stadt Schweinfurt bietet Fördermöglichkeiten für Bauinvestitionen und den Erwerb von Sportstätten an. Diese Unterstützung richtet sich an Vereine, die eigene Sportanlagen errichten, erweitern oder umbauen möchten. Im Folgenden finden Sie ausführliche Informationen zu den Förderkriterien:
Förderung von Bauinvestitionen und Erwerb bei Sportstätten
Finanzielle Unterstützung
Vereine, die ihre eigenen Sportstätten planen, können einen städtischen Zuschuss beantragen, sofern die Finanzierung gesichert ist. Dieser Zuschuss beträgt maximal 20 % der förderfähigen Kosten. Darüber hinaus kann der Erwerb eines Objekts (ohne Grundstückskosten) gefördert werden, wenn dadurch ein an sich notwendiger Neu- oder Erweiterungsbau entbehrlich wird.
Förderfähige Kosten
Die Höhe der förderfähigen Kosten ergibt sich in der Regel aus dem Zuwendungsbescheid des für den Verein zuständigen bayerischen Dachverbandes. In bestimmten Fällen kann die Stadt Schweinfurt den Zuschuss nach ihrem Ermessen festsetzen. Bitte beachten Sie, dass eine anteilige Vorsteuererstattung bei den Kosten berücksichtigt wird.
Voraussetzungen für die Förderung
Der geförderte Verein muss im Vereinsregister eingetragen und gemeinnützig sein sowie seinen Sitz in Schweinfurt haben. Die Sportstätten, für die eine Zuwendung beantragt wird, müssen im Eigentum oder im Erbbaurecht des Vereins stehen oder von der Stadt gepachtet sein. Der Verein muss Mitglied des Bayerischen Landes-Sportverbandes, des Bayerischen Schützenbundes oder des Stadtverbandes für Sport sein.
Verwendungsnachweis
Der Zuschuss ist für die genannte Maßnahme zweckgebunden zu verwenden. Dies ist der Stadt Schweinfurt in Form eines einfachen Verwendungsnachweises und durch Vorlage von Rechnungskopien und Zahlungsbelegen (z. B. Kontoauszüge) nachzuweisen.
Dieser steht Ihnen hier zum Download bereit.
Sportinfo 01-2024 / 03.01.2024
Vereinspauschale 2025
Der Antrag auf Vereinspauschale 2025, auch dieses Jahr wieder als Antragsformular in PDF-Format der E-Mail zur Vereinspauschale beigefügt, muss mit allen Angaben und Anlagen spätestens zum Stichtag Montag, 3. März 2025 beim Amt für Sport und Schulen eingegangen sein.
Der Antrag muss vollständig sein, d.h. alle erforderlichen Angaben und Anlagen enthalten. Da es sich bei dieser Stichtagsregelung um eine sog. Ausschlussfrist handelt, kommen Ausnahme- oder Härtefallregelungen nicht in Betracht.
Wie bereits in den letzten Jahren ist bei einem Briefversand für die Einhaltung des Stichtags das Datum des Poststempels entscheidend. Dies bedeutet, dass der Antrag mit allen Angaben und Anlagen spätestens am Stichtag 3. März 2025 entweder bei der Stadt Schweinfurt, Amt für Sport und Schulen, Brückenstraße 14, 97420 Schweinfurt oder bei der Deutschen Post bzw. einem lizensierten Postdienstleister (dokumentiert durch den Poststempel bzw. Einlieferungsbeleg) abgegeben worden sein muss. Wir weisen hier insbesondere darauf hin, dass bei Antragstellung das aktuelle Datum des gültigen Freistellungsbescheides vom Finanzamt eingetragen sein muss und der Bescheid über die Gemeinnützigkeit des Vereins nicht älter als 3 bzw. 5 Jahre sein darf (Dauer kann unterschiedlich sein, ergibt sich aus dem Bescheidtext).
Vollständige Anträge können ebenfalls auch per E-Mail an vereinspauschale@schweinfurt.de eingereicht werden.
Online-Antrag
Über die Möglichkeit der Online-Beantragung erhalten Sie in Kürze eine gesonderte Info.
Datenschutz
Die Stadt Schweinfurt erfasst personenbezogene Daten (z.B. Vor- und Familienname der Lizenzinhaber) zur ordnungsgemäßen Gewährung der Vereinspauschale.
Hinweise zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie im Merkblatt Datenschutzhinweise.
Erklärung zur Teilung von Lizenzen
Die Vorlage von „Erklärungen zur Einreichung von Lizenzen“ ist ab dem Förderjahr 2024 nicht mehr erforderlich. Lediglich bei der Aufteilung einer Lizenz auf zwei Vereine ist die Erklärung zur Teilung von Lizenzen beizulegen.
Liste der anerkannten Trainer- und Übungsleiterlizenzen
Gemäß Nr. 5.1.6.2 SportFöR erhalten Sie in der Anlage die aktualisierte Liste der im Rahmen der Vereinspauschale anerkannten Trainer- und Übungsleiterlizenzen im Jahr 2025. Andere Trainer- und Übungsleiterlizenzen werden nicht gefördert. Gegenüber dem Förderjahr 2024 wurden folgende neue Lizenzen aufgenommen:
- DOSB-Trainer/in C Leistungssport, Behindertensport; Disziplin Para Ski Alpin
- DOSB-Trainer/in C Leistungssport, Behindertensport; Disziplin Para Tischtennis
- DOSB-Trainer/in C Leistungssport, Behindertensport; Disziplin Rollstuhlbasketball
- Trainer C Breitensport, Bergwandern
- Demokratietrainer/in C im Sport
- Trainer C Breitensport, Klettersteig
- Trainer C Breitensport, Sportklettern Inklusion
- DOSB-Übungsleiter/in B, Sport in der Rehabilitation; Profile: Orthopädie,Innere Medizin, Sensorik, Neurologie, Geistige Behinderung / Intellektu-elle Beeinträchtigung, Psychiatrie
Eine vollständige Liste der anerkannten Lizenzen steht auf der städt. Homepage sowie auf der Website des StMI zur Verfügung:
https://www.stmi.bayern.de/sport/foerderung/vereinspauschale/index.php
Alle erforderlichen Unterlagen zur Vereinspauschale stehen zum Download zur Verfügung: