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Für Sie zuständig

Referat V
Empfang Jobcenter
Lange Zehntstraße 17
97421 Schweinfurt
Tel.: 09721 / 51-9899
Fax: 09721 / 51-9804
Jobcenter-Stadt@Schweinfurt.de
Zimmer: 126

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Mo.10:0012:00
Di.10:0012:00
Mi.10:0012:00
Do.10:0012:0015:0017:00
Fr.10:0012:00
Nach Terminabsprache

Materialien für ukrainische Geflüchtete

Ukrainische Flüchtlinge, die neu nach Schweinfurt kommen, können ihren Erstantrag auf Bürgergeld in der Außenstelle des Jobcenters, Kasernenweg 1 (Gebäude 209, Zimmer 137) stellen. Zu den Öffnungszeiten ist hier Personal anwesend, das über ukrainische und russische Sprachkenntnisse verfügt. In der Außenstelle werden auch Erstanträge von afghanischen Ortskräften und anderen Flüchtlingen entgegen genommen, die im Übergangswohnheim der Regierung von Unterfranken im Kasernenweg 1 (Gebäude 211) wohnen. Die Außenstelle hat Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr geöffnet.

Alle übrigen Angelegenheit im Rahmen des Bezugs von Bürgergeld werden auch für Flüchtlinge normal in der Hauptstelle des Jobcenters in der Langen Zehntstraße bearbeitet. Reichen deutsche Sprachkenntnisse für die Wahrnehmung dortiger Termine nicht aus und kann von Flüchtlingen kein eigener Dolmetscher gestellt werden, empfiehlt es sich, das Jobcenter vorab zu benachrichtigen. 
 

Folgende Anträge für ukrainische Geflüchtete stellen wir hier für Sie zum Download bereit:

Themen in diesem Artikel
Ukrainehilfe
Kontakt
Stadt Schweinfurt
Markt 1
97421 Schweinfurt
Tel: +49 (9721)51-0
Fax: +49 (9721)51-266
E-Mail: buergerservice@schweinfurt.de

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