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Für Sie zuständig

Referat V
Empfang Jobcenter
Lange Zehntstraße 17
97421 Schweinfurt
Tel.: 09721 / 51-9899
Fax: 09721 / 51-9804
Jobcenter-Stadt@Schweinfurt.de
Zimmer: 126

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Mo.10:0012:00
Di.10:0012:00
Mi.10:0012:00
Do.10:0012:0015:0017:00
Fr.10:0012:00
Nach Terminabsprache

Bürgergeld - Leistungen zum Lebensunterhalt

Wenn Sie Bürgergeld („Hartz IV“) benötigen, da Sie Ihren Lebensunterhalt nicht mehr selbst sicherstellen können, erhalten Sie beim Jobcenter der Schweinfurt Antragsformulare. Sie können Sie hier auf der Homepage downloaden oder gleich online einen Antrag stellen.

Bürgergeld ist antragsabhängig und nur durch eine Antragstellung können Sie die Bewilligung der Leistung erreichen. Der Antrag wirkt auf den Monatsersten zurück. Stehen Sie dem Arbeitsmarkt kurzfristig zur Verfügung, werden zeitnah die Möglichkeiten einer kurzfristigen Vermittlung einer Beschäftigung überprüft. Damit der berufliche (Wieder-)Einstieg für Sie gelingt, unterstützen wir Sie umfassend. Ein persönlicher Ansprechpartner (Fallmanager) steht Ihnen von Anfang an beratend zur Seite. Verschiedene Eingliederungsleistungen sollen Ihnen helfen, eine Arbeit zu finden. Informationen darüber finden Sie im Bereich Eingliederung.

Das Jobcenter der Stadt Schweinfurt kann Ihren Antrag nur bearbeiten, wenn Sie im Stadtgebiet wohnen. Für Bewohner der Umlandgemeinden ist das Jobcenter des Landkreises Schweinfurt zuständig, das Sie im Gebäude der Agentur für Arbeit, Kornacher Straße, finden.

Die Leistungen werden für sogenannte Bedarfsgemeinschaften gemeinsam berechnet, zu denen Ehepaare, eheähnliche Partner oder Lebenspartner gemeinsam zählen, ebenso wie deren Kinder unter 25 Jahren im Haushalt, sofern diese ihren Lebensunterhalt nicht selbst sicherstellen. Die Leistung für die Bedarfsgemeinschaft umfasst einen Regelbedarf für die laufenden Ausgaben, sowie Bedarfe für Unterkunft und Heizung, ggf. vom Gesetzgeber vorgesehene Mehrbedarfszuschläge (z.B. Alleinerziehung, kostenaufwändige Ernährung) und Zuschüsse (z.B. zu privaten Krankenversicherungsbeiträgen). Dieses wird mit dem zur Verfügung stehenden Einkommen und Vermögen gegen gerechnet und die nach den gesetzlichen Vorschriften nicht gedeckte Lücke als monatliche Leistung gewährt. Nähere Informationen, auch zu einmaligen Leistungen, erhalten Sie telefonisch, per Email oder auf Termin im Jobcenter.


Antragsformulare in Schweinfurt
Sie erhalten bei der Ausgabe der entsprechenden Formulare an der Auskunft Hinweise, welche Unterlagen der Jobcenter benötigt, um Ihren Antrag bearbeiten zu können. Sie können diese Formulare auch hier downloaden. Anträge und Unterlagen können über unseren Elektronischen Briefkasten oder den Hauspostkasten am Kundeneingang des Jobcenters eingereicht werden. Eine Alternative hierzu ist unser Onlineantrag. Wenn Sie Fragen zum Antragsverfahren haben, erhalten Sie Hilfe unter der Telefonnummer 09721-51 98 99, wo Sie im Bedarfsfall auch einen persönlichen Beratungstermin vereinbaren können.  

Der Download von Antragsformularen von dieser Seite wird von uns nicht registriert und zählt deswegen noch nicht als Antragstellung. Gleiches gilt, wenn Sie sich ein Formular in unserem SB-Bereich im Erdgeschoss des Jobcenters mitnehmen. Nur mit unserem Onlineantrag können Sie mit sofortiger Wirkung über unsere Webseite Leistungen beantragen. 

Beachten Sie bitte, dass - egal ob online oder per Formular - nur vollständig ausgefüllte Anträge mit vollständig vorgelegten Unterlagen bearbeitet werden können. Unvollständig eingereichte Anträge besitzen eine wesentlich höhere Bearbeitungszeit, beim fortgesetzten Fehlen leistungsrelevanter Belege kann es zu einer Versagung, einer vorläufigen Ablehnung kommen. Sie müssen alle Tatsachen angeben und ggf. belegen, die für die Berechnung der Leistungen erheblich sind. 

Neben dem Grundantrag enthält das Antragsformular der Stadt Schweinfurt zum Download verschiedene Anlagen, die in bestimmten Fällen gemeinsam mit diesem abzugeben sind:

  • Anlage 1: Bedarfe für Unterkunft und Heizung – für Antragsteller, die Wohnungskosten (Miete, Eigentumswohnung) finanzieren müssen; diese enthält auch eine Mietbescheinigung, die bei Mietwohnungen durch den Vermieter auszufüllen ist
  • Anlage 2: Einkommen – für jede Person mit Einkommen ist einmal diese Anlage auszufüllen
  • Anlage 3: Vermögen – diese wird benötigt, um festzustellen, welche Vermögenswerte vorhanden sind, welche davon im Rahmen der Leistungsbewilligung geschützt und welche zu berücksichtigen sind (für die Dauer der Covid-19-Pandemie ersetzt durch die Anlage 3a mit einer vereinfachten Vermögensprüfung)
  • Anlage 4: weitere Angehörige – diese wird nur benötigt, falls mehr als 5 Personen zur Bedarfsgemeinschaft gehören und deshalb der Grundantrag zum Erfassen aller Personen nicht ausreicht
  • Anlage 5: Privatversicherung – diese wird nur benötigt von Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung privat krankenversichert sind
  • Anlage EKS – diese wird nur benötigt von Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung selbstständig tätig sind; diese Anlage wird nur in diesen Fällen mit ausgegeben und ist wegen der zusätzlich nötigen Erläuterungen nicht als Download verfügbar.

Nähere Informationen zu notwendigen Unterlagen speziell in Ihrem Fall erhalten Sie bei der Antragsabgabe. Mit einer möglichst vollständigen Beantwortung der Fragen in den Antragsformularen erleichtern und beschleunigen Sie die Bearbeitung Ihres Antrags.


Antragsbearbeitung
Speziell für die Bearbeitung von Neuanträgen von Personen, die noch keine oder schon längere Zeit keine Hartz IV-Leistungen bekommen haben, wurde im Leistungsbereich des Jobcenters der Stadt Schweinfurt eine Eingangsstelle eingerichtet. Erfahrene Mitarbeiterinnen stehen hier alleine zur Bearbeitung dieser Anträge zur Verfügung, die direkt der Leitung der Leistungsabteilung unterstellt sind.

Werden die Leistungen bewilligt, ändert sich der Bearbeiter Ihrer Angelegenheiten einmalig, da für die Bearbeitung laufender Fälle spezialisierte Leistungsrechner zuständig sind. Persönliche Vorsprachen in der Eingangsstelle und laufenden Leistungsbearbeitung sind zum Zwecke der möglichst schnellen Bearbeitung eingegangener Anträge nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Sie können jedoch mit unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einfach telefonisch oder per Email Kontakt aufnehmen, wenn Sie Fragen haben.


Laufender Leistungsbezug
Vom Gesetzgeber ist vorgesehen, dass Bürgergeld keine rentengleiche Dauerleistung ist, sondern immer wieder für in der Regel ein Jahr bewilligt und monatlich in der Höhe überprüft wird. Benötigen Sie nach Ablauf der Bewilligung weiter Leistungen, müssen Sie rechtzeitig vor dem Auslaufen dieses Zeitraums einen Folgeantrag stellen. Entsprechende Formulare erhalten Sie ebenfalls hier als Download oder im Foyer des Jobcenters. Die Leistungsrechnerinnen und Leistungsrechner bearbeitet die Folgeanträge sowie Neuanträge bei kurzfristigen Leistungsunterbrechungen (weniger als sechs Monate).

Auch bei einer Änderung der Verhältnisse im Zeitraum der Bewilligung muss diese vom Leistungsbezieher dem Jobcenter umgehend und unaufgefordert mitgeteilt werden, sonst droht nicht nur eine Rückforderung zu Unrecht gezahlter Leistungen, sondern auch weitere Konsequenzen wie beispielsweise ein Bußgeld wegen Verletzung der Sorgfaltspflicht. Beziehen Sie Bürgergeld und ändert sich Ihr Einkommen, Ihre Miete oder Ihr Vermögen oder ändern sich Ihre Lebensverhältnisse (z.B. Umzug, Heirat, Einzug von Personen in die Wohnung), so teilen Sie das dem Jobcenter umgehend und unaufgefordert mit. Das Gleiche gilt bei Änderungen von Personen, die mit Ihnen gemeinsam Leistungen beziehen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob eine bestimmte Änderung Auswirkungen auf Ihre Leistungsberechnung hat, so teilen sie sie im Zweifelsfall immer vorsorglich mit und wir können Ihnen zu den Auswirkungen auf den Leistungsbezug Auskünfte erteilen.


Nach dem Leistungsbezug
Mit dem Ende des Hartz IV-Bezugs enden auch die Mitteilungspflichten der Betroffenen. Für die Abwicklung von Rückforderungen (z.B. gewährter Darlehen) und Ordnungswidrigkeiten sind im Jobcenter der Stadt Schweinfurt eigene Mitarbeiter zuständig. Diese sind stets aus den entsprechenden Schreiben an die Betroffenen ersichtlich. Die Unterlagen und Daten über einen früheren Leistungsbezug werden für die Dauer der gesetzlichen Fristen unter Beachtung des Datenschutzes archiviert und nach Ablauf dieser Fristen vernichtet.


Downloads
-   Formular Erstantrag auf Leistungen (Bürgergeld)
-   Beiblatt Erstantrag
-   Formular Folgeantrag
-   Beiblatt Folgeantrag
-   Formular Überbrückung
-   Hilfe bei drohender oder bestehender Wohnungslosigkeit 
-   Hinweise zum Antrag auf Arabisch
-   Hinweise zum Antrag auf Englisch
-   Hinweise zum Antrag auf Französisch
-   Angemessenheitsgrenzen Miete/Heizkosten
-   Bescheinigung bei kostenaufwändiger Ernährung
-   Übersicht über Vermieter in Schweinfurt
-   Allgemeine Hinweise zum Onlineantrag
-   Datenschutzinformationen zum Onlineantrag
-   Kurzantrag für Bewohner/innen Gemeinschaftsunterkunft Kasernenweg Englisch
-   Kurzantrag für durchreisende Obdachlose – nicht bei dauerhaftem Aufenthalt in der Stadt Schweinfurt
-   Infoblatt über Banken und Krankenkassen mit Büros in der Stadt Schweinfurt

Pflichtinformationen zum Datenschutz gem. Art. 13 und 14 DSGVO

Der Download eines hiesigen Formulars wird nicht registriert und gilt noch nicht als Antragstellung! Zur zügigen Bearbeitung eines Antrags raten wir Ihnen dringend, am Tag des Formulardownloads einen Abgabetermin für das Formular beim Jobcenter zu vereinbaren. Postalisch ohne nötige Unterlagen übersandte Formulare können nicht abschließend bearbeitet werden.


Video: Neuantrag stellen beim Jobcenter der Stadt Schweinfurt


Video: Welche Leistungen gibt es bei Hartz IV

Themen in diesem Artikel
Hartz Hartz 4 Hartz IV Arbeitslosengeld II Arbeitslosengeld 2 Sozialgeld Arbeitsvermittlung Fallmanagement
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Markt 1
97421 Schweinfurt
Tel: +49 (9721)51-0
Fax: +49 (9721)51-266
E-Mail: buergerservice@schweinfurt.de

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