Mo. | 10:00 | 12:00 | ||
Di. | 10:00 | 12:00 | ||
Mi. | 10:00 | 12:00 | ||
Do. | 10:00 | 12:00 | 15:00 | 17:00 |
Fr. | 10:00 | 12:00 | ||
Nach Terminabsprache |
Das Jobcenter der Stadt Schweinfurt berät, fördert und vermittelt in Beschäftigung oder Ausbildung. Hierfür bieten wir Ihnen eine auf Ihre aktuelle Lebenssituation angepasste qualifizierte Beratung und passende Förderleistungen. Gemeinsam planen wir Ihren Weg aus der Hilfebedürftigkeit.
Für unsere Beratung ist es wichtig, dass beide Seiten gut vorbereitet sind, daher:
Alle erwerbsfähigen Hilfebedürftigen sind gemäß § 2 Sozialgesetzbuch - Zweites Buch (SGB II) verpflichtet, aktiv an allen Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit mitzuwirken. Es ist daher erforderlich, dass alle erwerbsfähigen Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft vor der Abgabe Ihres Antrages auf Gewährung von Arbeitslosengeld II durch das Fallmanagement beraten werden.
Der hiesige Empfang informiert Sie über Ihren zuständigen Ansprechpartner und den Zugang zur Arbeitsvermittlung.
Der Weg zum neuen Job
Wer eine Arbeitsstelle sucht, kommt an den großen Jobportalen im Internet nicht vorbei. Auch die sozialen Netzwerke spielen bei der Stellensuche eine zunehmend wichtige Rolle. Hier kommt es darauf an, sich online richtig zu präsentieren.
Darüber hinaus können Sie gezielt die Jobangebote auf den Webseiten von Unternehmen, in der Tageszeitung oder den regionalen Anzeigenblättern sichten.
Die größte Anzahl von Stellenangeboten deutschlandweit finden Sie in der Jobsuche der Bundesagentur für Arbeit. Sie können dort zum Beispiel…
Weitere Möglichkeiten finden Sie z.B. hier:
An für alle Kunden zugänglichen PCs haben Sie im Jobcenter die Möglichkeit, eigenständig nach Stellenangeboten im Internet zu suchen sowie Ihre Bewerbungsunterlagen selbst zu erstellen und auszudrucken.
So unterstützt Sie das Jobcenter
Angebote rund um die Bewerbung
Einen Lebenslauf zu verfassen und eine gute Bewerbung zu schreiben ist oftmals gar nicht so einfach. Wenn dann ein Vorstellungsgespräch vor der Tür steht, stellen sich häufig neue Fragen.
Damit Ihre Bewerbung erfolgreich verläuft, unterstützen wir Sie:
Erstattung von Kosten aus dem Vermittlungsbudget
Für den Fall, dass Ihnen durch die Jobsuche oder die Wiederaufnahme einer Arbeit Kosten entstehen, besteht ggf. die Möglichkeit, Sie durch das sogenannte Vermittlungsbudget zu unterstützen.
Daraus können auf vorherigen(!) Antrag beispielsweise die folgenden Kosten grundsätzlich erstattet werden:
Bewerbungsunterlagen (Mappen und Umschläge) werden Ihnen auf Anfrage kostenfrei vom Jobcenter zur Verfügung gestellt. Sollten Sie Bewerbungsfotos benötigen, so besteht die Möglichkeit, Ihnen einen entsprechenden Gutschein zu gewähren. Es besteht zudem die Möglichkeit des kostenlosen Versands Ihrer Bewerbungen durch das Jobcenter.
Einstiegsgeld
Einstiegsgeld soll Ihnen den Start ins Berufsleben erleichtern. Die Frage der Gewährung sowie die Höhe hängen jedoch immer von Ihrer individuellen Situation ab.
Sie können es grundsätzlich erhalten, wenn Sie …
• eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit einem Arbeitsentgelt von über 450 Euro monatlich aufnehmen oder
• eine hauptberufliche, selbständige Tätigkeit mit mindestens 15 Wochenstunden aufnehmen.
Eingliederungszuschuss für Arbeitgeber
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, einem Arbeitgeber befristet Zuschüsse zum Arbeitsentgelt zu gewähren, wenn er hilfebedürftige Arbeitslose mit Vermittlungshemmnissen (z.B. gesundheitliche Einschränkungen, bestehende Langzeit-Arbeitslosigkeit, fehlende für die Arbeit notwendige Kenntnisse) einstellt. Die Höhe und die Dauer der Förderung richten sich individuell nach dem Umfang der Minderleistung und den jeweiligen Ein-gliederungserfordernissen.
Den Antrag über einen Eingliederungszuschuss müssen Arbeitgeber stellen, bevor eine neue Mitarbeiterin oder ein neuer Mitarbeiter die Arbeit aufnimmt. Ansprechpartner für Unternehmen ist der Arbeitgeberservice des Jobcenters.
Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung
Das Jobcenter kann Dritte mit der Durchführung von Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung beauftragen. Diese Maßnahmen dienen der Eignungsfeststellung und Kenntnisvermittlung. Eine Maßnahme kann auch bis zu einer Dauer von 4 Wochen bei einem Arbeitgeber durchgeführt werden. Eventuell anfallende Fahr- und Kinderbetreuungskosten können grundsätzlich übernommen werden.
Förderung der beruflichen Weiterbildung
Für die Teilnahme an einer Maßnahme der beruflichen Weiterbildung kann grundsätzlich vom Jobcenter ein sogenannter Bildungsgutschein ausgestellt werden. Der Bildungsgutschein ist die Zusicherung für die Übernahme der Kosten einer entsprechenden Weiterbildungsmaßnahme. Eventuell anfallende Fahr- und Kinderbetreuungskosten können grundsätzlich übernommen werden. Die Ausstellung eines Bildungsgutscheines setzt voraus, dass vom Jobcenter zuvor ein individuell notwendiger Qualifizierungsbedarf festgestellt wird.
Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung
Für erwerbsfähige Leistungsberechtigte besteht die Möglichkeit, auf freiwilliger Basis zumutbare, nicht sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen bei verschiedenen Maßnahmeträgern in Schweinfurt auszuüben. Diese Beschäftigungen müssen im öffentlichen In-teresse liegen und zusätzlich, wettbewerbsneutral sowie arbeitsmarktpolitisch zweckmäßig sein.
Für die Tätigkeit wird zuzüglich zum Arbeitslosengeld II eine Mehraufwandsentschädigung in Höhe von 1,50 Euro für jede geleistete Stunde gezahlt. Die Arbeitszeit darf monatlich 100 Stunden nicht übersteigen. Die Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung ist im Rahmen der Weiterzahlung von Arbeitslosengeld II sichergestellt. Die Absicherung in der Unfallversicherung hat der jeweilige Träger der Maßnahme zu gewährleisten.
Belehrung über die Erreichbarkeit und Ortsabwesenheit bei Online-Antragsstellung
Die Belehrung können Sie hier einsehen.
Bild: Roland Bathon