Telefonische Erreichbarkeit:
Ausnahmebewilligung nach § 23 Abs. 1 Ladenschlussgesetz für den 06.05.2016 aus Anlass der Kulturveranstaltung „Schweinfurt@night“ im Innenstadtbereich der Stadt Schweinfurt
Bekanntmachung gemäß § 3a Satz 2 Hs. 2 UVPG des Ergebnisses der Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3c Satz 2 UVPG