Diese Allgemeinverfügung tritt mit Wirkung ab dem 24.02.2021 in Kraft und tritt mit Ablauf des 09.03.2021 außer Kraft. Sie ist die Verlängerung der bisherigen Allgemeinverfügung.
Diese Allgemeinverfügung tritt mit Wirkung ab dem 17.02.2021 in Kraft und wurde bis einschließlich 09.03.2021 verlängert (s. Allgemeinverfügung vom 23.02.2021).