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Melde- und Passwesen, Auskünfte, Bescheinigungen
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97421 Schweinfurt
Tel.: 09721 / 51-3327
Fax: 09721 / 51-3303
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Bundestagswahl am 26. September 2021

Hierexterner Link können Sie die Wahlergebnisse einsehen. 

Alle relevanten Informationen zur Wahl zum 20. Deutschen Bundestag am 26. September 2021 werden Ihnen hier zur Verfügung gestellt.


Allgemeine Informationen zur Bundestagswahl 

•    Die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag findet am Sonntag, dem 26. September 2021, statt. Abstimmungszeit ist von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
•    Der Wahlkreis 250 Schweinfurtexterner Link besteht aus der Stadt Schweinfurt sowie den Landkreisen Schweinfurt und Kitzingen. 
•    Jeder Wähler hat zwei Stimmen: 
-    die Erststimme für die Wahl eines/einer Wahlkreisabgeordneten (Direktmandat),
-    die Zweitstimme für die Wahl einer Landesliste (Partei).
•    Im Wahlkreis 250 Schweinfurt treten 12 Direktbewerber/innen für die Erststimme an. Für die Zweitstimme treten bayernweit 26 Parteien an. Einen Musterstimmzettel finden Sie hier.
•    Wahlergebnisse aus dem Wahlkreis 250 Schweinfurt und der Stadt Schweinfurt werden am 26. September 2021 ab 18:00 Uhr auf der städtischen Internetseite fortlaufend veröffentlicht und aktualisiert. 


Informationen für stimmberechtigte Einwohner mit Hauptwohnsitz in der Stadt Schweinfurt

•    Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsangehörigen, die am Wahltag 18 Jahre alt sind, seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnen oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
•    Wer diese Voraussetzungen erfüllt und in Schweinfurt zum Stichtag 15. August 2021 mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, wird automatisch in das Wählerverzeichnis der Stadt Schweinfurt eingetragen.
•    Wenn Sie Ihre Hauptwohnung in Schweinfurt nach dem 15. August 2021 angemeldet haben, können Sie die Aufnahme ins Wählerverzeichnis der Stadt Schweinfurt noch bis 5. September 2021 beim Bürgeramt der Stadt Schweinfurt beantragen. Andernfalls können Sie beim Wahlamt Ihres früheren Wohnortes Briefwahlunterlagen beantragen.


Informationen für die Wahl im Wahllokal


•    Sofern Sie in das Wählerverzeichnis der Stadt Schweinfurt eingetragen sind, haben Sie eine schriftliche Wahlbenachrichtigung per Post erhalten. Darauf finden Sie oben rechts Ihren Stimmbezirk und den Abstimmungsraum. Sämtliche Wahlräume der Stadt Schweinfurt sind barrierefrei. Alle Wahlbezirke finden Sie hier. 
•    In den 26 Wahllokalen werden Infektionsgefahren durch ein mit dem Gesundheitsamt Schweinfurt abgestimmtes Hygiene- und Schutzkonzept vermieden. Dementsprechend besteht in den Urnenwahllokalen die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske sowie zur Desinfektion der Hände beim Betreten des Abstimmungsraumes. Ebenso stehen Möglichkeiten zum Händewaschen zur Verfügung.
•    Sie können auch eigene Stifte mitbringen und für die Kennzeichnung Ihres Stimmzettels verwenden (möglichst blau oder rot schreibende Stifte).
•    Wahlberechtigte mit Krankheitssymptomen sind gehalten, nicht persönlich in den Wahllokalen zu wählen. Diese Personen und sonstige plötzlich erkrankte oder sich in Quarantäne befindliche Wahlberechtigte können durch einen Bevollmächtigten auch noch am Wahlsonntag bis 15:00 Uhr die Briefwahlunterlagen im Bürgeramt abholen lassen.
•     Informationen zur Bundestagswahl für Menschen mit Behinderung finden Sie hierexterner Link


Informationen zur Briefwahl

•    Alle Stimmberechtigten haben die Möglichkeit, per Briefwahl zu wählen. Bitte machen Sie im Hinblick auf die Vermeidung von persönlichen Kontakten Gebrauch von der Briefwahl. 
Sie können die Briefwahlunterlagen auf mehreren Wegen beantragen:
-    ab 25. August 2021 bis Dienstag 21.09.2021 können Sie hierexterner Link online Ihre Briewahlunterlagen beantragen oder Sie nutzen nach Zugang Ihrer Wahlbenachrichtigung bequem den dort aufgedruckten QR-Code. 
-    schriftlich (Rückseite der Wahlbenachrichtigung nutzen) bei der Stadt Schweinfurt, Bürgeramt, Markt 1, 97421 Schweinfurt,
-    per Fax (an 09721 51-3303) oder per E-Mail (an wahlen-statistik@schweinfurt.de). Bitte nennen Sie dabei unbedingt Ihren Familiennamen, Vornamen, das Geburtsdatum und Ihre vollständige Adresse. 
-    ab 30. August 2021 persönlich bei der Stadt Schweinfurt, Bürgeramt/Bürgerservice im Rathaus. Bitte ziehen Sie hierzu ein Ticket mit „Briefwahl“.
Aufgrund der Corona-Pandemie bitten wir Sie, Ihre Briefwahlunterlagen möglichst online, schriftlich oder per E-Mail zu beantragen.
•    Sie erhalten die Briefwahlunterlagen ab Ende August 2021 bequem nach Hause geschickt, sofern Sie die Briefwahl online, schriftlich, per Fax oder per E-Mail bei der Stadt Schweinfurt beantragt haben. Ein Merkblatt zur Unterstützung beim Ausfüllen liegt der Sendung bei. 
•    Die roten Wahlbriefe müssen bis zum Sonntag, 26. September 2021 um 18:00 Uhr, bei der Stadt Schweinfurt eingegangen sein. Sofern Sie dazu kostenlos die Deutsche Post AG nutzen wollen, geben Sie die Wahlbriefe bitte bis Donnerstag, 23. September 2021, bei der Post ab bzw. werfen Sie in den Briefkasten. Sie können die roten Wahlbriefe auch bis zum Wahlsonntag, 18:00 Uhr, bei der Stadt Schweinfurt in den Briefkasten am Rathaus einwerfen. Verspätet bei der Stadt Schweinfurt eingehende Wahlbriefe können nicht berücksichtigt werden. In den Wahllokalen dürfen keine roten Wahlbriefe angenommen werden.
•    Sollten Sie bereits Briefwahlunterlagen beantragt und diese sind Ihnen bisher nicht zugegangen, kann das Bürgeramt der Stadt Schweinfurt telefonisch unter 09721 51-3321 kontaktiert werden. 
•    Weitere Informationen und Anleitungen zur Briefwahl finden Sie hier.


Weitere Informationen zur Bundestagswahl

•    Bekanntmachungen des Kreiswahlleiters bzw. der Stadt Schweinfurt (s. unten)
•    Rechtliche Grundlagen zur Bundestagswahlexterner Link
•    Seiten des Bundeswahlleitersexterner Link
•    Seiten des Landeswahlleiters in Bayernexterner Link


Vergangene Bundestagswahlen zum Vergleich

Die Wahlergebnisse der Stadt Schweinfurt der vergangenen Bundestagswahlen können Sie hier einsehen.


Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Schweinfurt 

•    Die Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses im Wahlkreis 250 Schweinfurt können Sie hier abrufen.  
•    Die Bekanntmachung über die Sitzung des Kreiswahlausschusses finden Sie hier.  
•    Die Wahlbekanntmachung zur Bundestagswahl können Sie hier einsehen. 
•    Die Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen steht Ihnen hier zur Verfügung.
•    Die Bekanntmachung der zugelassenen Kreiswahlvorschläge finden Sie hier.
•    Die Bekanntmachung über die Sitzung des Kreiswahlausschusses steht Ihnen hier zur Einsicht bereit. 
•    Eine Ergänzung zur Aufforderung zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen gemäß § 32 Bundeswahlordnung (BWO) finden Sie hier.
•    Die Bekanntmachung zur Aufforderung zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen gemäß § 32 Bundeswahlordnung (BWO) finden Sie hier.
•    Die Bekanntmachung über das Widerspruchsrecht von Wahlberechtigten gegen die Weitergabe ihrer Daten aus dem Melderegister können Sie hier einsehen.

Miniaturbild: Felix Mittermeier, Pixabay 

Kontakt
Stadt Schweinfurt
Markt 1
97421 Schweinfurt
Tel: +49 (9721)51-0
Fax: +49 (9721)51-266
E-Mail: buergerservice@schweinfurt.de

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