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Für Sie zuständig

Referat III
Wahlen
Markt 1
97421 Schweinfurt
Tel.: 09721 / 51-3326
wahlen@schweinfurt.de

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Telefonische Erreichbarkeit:

Mo. 8:00  -  16:30
Di. 8:00  - 16:30
Mi. 8:00  - 16:30
Do. 8:00  - 17:00
Fr.  8:30  - 13:00

Bürgerentscheid am 8. Oktober 2023

HIER finden Sie die Bekanntmachung des Ergebnisses des Bürgerentscheids „Versorgungszentrum Oberndorf“ am 8. Oktober 2023

Alle relevanten Informationen zum Bürgerentscheid werden Ihnen hier zur Verfügung gestellt.

Am Tag der Landtags- und Bezirkswahl findet in der Stadt Schweinfurt ein Bürgerentscheid statt. Die Fragestellung lautet:

„Sind Sie dafür, dass wertvolle Ackerfläche erhalten bleibt und die Planung des überdimensionierten Einkaufszentrums am Ortsrand von Oberndorf eingestellt wird?“ 
 


Stimmberechtigung für den Bürgerentscheid

Stimmberechtigt sind alle deutschen Staatsangehörigen und alle Unionsbürger (Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Union), die am Abstimmungstag 
•    mindestens 18 Jahre alt sind,
•    sich seit mindestens 2 Monaten (also seit 8. August 2023) in der Stadt Schweinfurt mit dem Schwerpunkt der Lebensbeziehung           aufhalten, also mit Hauptwohnsitz gemeldet sind (bei mehreren Wohnsitzen gilt dabei die Vermutung der Hauptwohnung als               Lebensmittelpunkt), und
•    nicht nach Art. 2 GLKrWG vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wer diese Voraussetzungen erfüllt und in der Stadt Schweinfurt am Stichtag 3. September 2023 mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, wird automatisch für den Bürgerentscheid in das Bürgerverzeichnis der Stadt Schweinfurt eingetragen.


Abstimmungsbenachrichtigung

Alle Personen, die im Bürgerverzeichnis aufgenommen wurden, erhalten per Post eine Abstimmungsbenachrichtigung an die Adresse ihres Hauptwohnsitzes. 
 

Online-Beantragung eines Wahlscheins

Die Online-Beantragung eines Wahlscheins finden sie HIERexterner Link und ist bis 4. Oktober 2023 23:00 Uhr möglich.

Sie haben keine Abstimmungsbenachrichtigung bekommen?

Wenn Sie stimmberechtigt sind, aber bis 17. September 2023 noch kein Schreiben bekommen haben, fragen Sie bitte direkt beim Bürgeramt der Stadt Schweinfurt (Tel. 09721 51-3321 oder 51-3326) nach.

Sie finden am Wahltag Ihre Abstimmungsbenachrichtigung nicht oder haben sie verloren?

Sie können trotzdem abstimmen. Es reicht, wenn Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, als ausländische/r Unionsbürger/in den Identitätsausweis in den Abstimmungsraum mitbringen, denn dort stehen Sie im Bürgerverzeichnis.

Ihren Abstimmungsraum finden Sie HIERexterner Link


Stimmbezirke in der Stadt Schweinfurt

HIER finden Sie eine Karte mit allen Stimmbezirken zur Landtags- und Bezirkswahl und zum Bürgerentscheid am 8. Oktober 2023


Briefabstimmung

HIERexterner Link können Sie die Briefabstimmungsunterlagen online beantragen


Bekanntmachungen zum Bürgerentscheid

HIER können Sie Bekanntmachungen zum Bürgerentscheid einsehen
 


Ergebnis des Bürgerentscheids

HIER externer Linkkönnen Sie das Ergebnis der Abstimmung einsehen 

HIER finden Sie die Bekanntmachung des Ergebnisses des Bürgerentscheids „Versorgungszentrum Oberndorf“ am 8. Oktober 2023

Kontakt
Stadt Schweinfurt
Markt 1
97421 Schweinfurt
Tel: +49 (9721)51-0
Fax: +49 (9721)51-266
E-Mail: buergerservice@schweinfurt.de

Sichere elektronische Kommunikation mit BayernIDexterner Link

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