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Für Sie zuständig

Referat III
Wahlen
Markt 1
97421 Schweinfurt
Tel.: 09721 / 51-3326
wahlen@schweinfurt.de

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Telefonische Erreichbarkeit:

Mo. 8:00  -  16:30
Di. 8:00  - 16:30
Mi. 8:00  - 16:30
Do. 8:00  - 17:00
Fr.  8:30  - 13:00

Landtags- und Bezirkswahl am 8. Oktober 2023

Hier gelangen Sie zu den Wahlergebnissen der Landtagswahl 2023.externer Link

Hier gelangen Sie zu den Wahlergebnissen der Bezirkswahl 2023.externer Link

Alle relevanten Informationen zu den Landtags- und Bezirkswahlen am 8. Oktober 2023 werden Ihnen hier zur Verfügung gestellt.



Stimmberechtigung für die Landtagswahl 

Stimmberechtigt sind alle deutschen Staatsangehörigen, die am Wahltag
•    mindestens 18 Jahre alt sind, 
•    seit mindestens drei Monaten (also seit 08. Juli 2023) in Bayern wohnen (bei mehreren Wohnungen: mit Hauptwohnsitz) oder             sonst gewöhnlich dort leben 
•    und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.  


Stimmberechtigung für die Bezirkswahl

Es gelten die gleichen Voraussetzungen wie zur Landtagswahl. Außerdem ist Voraussetzung, dass Sie seit mindestens drei Monaten im Regierungsbezirk Unterfranken wohnen (bei mehreren Wohnungen: mit Hauptwohnsitz) oder sonst gewöhnlich dort leben.

Wer diese Voraussetzungen erfüllt und in der Stadt Schweinfurt am Stichtag 27. August 2023 mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, wird automatisch für die Landtags- und Bezirkswahl in das Wählerverzeichnis der Stadt Schweinfurt eingetragen.


Wahlbenachrichtigung

Alle Personen, die im Wählerverzeichnis aufgenommen wurden, erhalten per Post eine Wahlbenachrichtigung an die Adresse ihres Hauptwohnsitzes.

Online-Beantragung eines Wahlscheins

Die Online-Beantragung eines Wahlscheins finden sie HIERexterner Link und ist bis 4. Oktober 2023 23:00 Uhr möglich.

Sie haben keine Wahlbenachrichtigung bekommen?

Wenn Sie wahlberechtigt sind, aber bis 17. September 2023 noch kein Schreiben bekommen haben, fragen Sie bitte direkt beim Bürgeramt der Stadt Schweinfurt (Tel. 09721 51-3321 oder 51-3326) nach.

Sie finden am Wahltag Ihre Wahlbenachrichtigung nicht oder haben sie verloren?

Sie können trotzdem wählen gehen. Es reicht, wenn Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass in den Wahlraum mitbringen, denn dort stehen Sie im Wählerverzeichnis.

Ihren Wahlraum finden sie HIERexterner Link


Stimmbezirke in der Stadt Schweinfurt

HIER finden Sie eine Karte mit allen Stimmbezirken zur Landtags- und Bezirkswahl 2023


Briefwahl

HIERexterner Link können Sie die Briefabstimmungsunterlagen online beantragen


Bekanntmachungen zu den Landtags- und Bezirkswahlen

HIER können Sie Bekanntmachungen zu den Landtags- und Bezirkswahlen einsehen
 

Wahlergebnisse 

HIER externer Linkkönnen Sie am Wahlabend die Ergebnisse der Landtagswahl einsehen
HIER externer Linkkönnen Sie am Wahlabend die Ergebnisse der Bezirkswahl einsehen

Kontakt
Stadt Schweinfurt
Markt 1
97421 Schweinfurt
Tel: +49 (9721)51-0
Fax: +49 (9721)51-266
E-Mail: buergerservice@schweinfurt.de

Sichere elektronische Kommunikation mit BayernIDexterner Link

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