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Dr.-Georg-Schäfer-Schule - Staatliche Berufsschule I Schweinfurt wird Exzellenzzentrum

Kultusminister Bernd Siebler teilte der Stadt Schweinfurt mit Schreiben vom 14. September 2018 mit, dass der Antrag der Stadt Schweinfurt für die Dr.-Georg-Schäfer-Schule – Staatliche Berufsschule I Schweinfurt – bewilligt und sie in das Förderprogramm „Exzellenzzentrum an Berufsschulen“ aufgenommen wurde.

Am 24. Juli 2018 hatte der Stadtrat der Stadt Schweinfurt beschlossen, sich um Mittel aus dem Förderprogramm „Exzellenzzentren an Berufsschulen“ mit dem Konzept eines Cyber Physischen Labors an der Staatlichen Berufsschule I zu bewerben und gleichzeitig seine Bereitschaft erklärt, bei einer erfolgreichen Bewerbung das CP-Labor herzustellen. Die Gesamtkosten in Höhe von maximal 225.000 € werden im Rahmen der Haushaltsberatungen für 2019 zur Verfügung gestellt.

Die staatlichen Finanzmittel im Umfang von 5 Mio. Euro dienen dazu, die technische Ausstattung an Berufsschulen zu modifizieren und sollen es den Schulen ermöglichen, ihre technische Ausstattung mit Blick auf Anlagen realer Industriestandards zu modifizieren. "Exzellenzzentren an Berufsschulen" hat zum Ziel, die Fach- und Nachwuchskräfte im Rahmen einer praxisnahen Ausbildung auf die Anforderungen der digitalen Transformation vorzubereiten. Schule und Verwaltung freuen sich über den Zuschlag.

Die Schule kann nun ein Cyber Physisches Labor herstellen. Dieses lehrt das Zusammenspiel von Maschinen und IT-Technologien, das durch eine vernetzte industrielle Produktion weit über die bisherige Automatisierung hinausgeht. Zusätzlich sollen für die Anlage notwendige IT­ Systeme und Software zur didaktischen Umsetzung beschafft und Verkabelungs- und Vernetzungsarbeiten durchgeführt werden. Die voraussichtlichen Kosten hierfür liegen nach Schätzung der Schule bei maximal 225.000 €. Die Schule hat ein Konzept erstellt.

Die Geltungsdauer des Förderprogramms ist bis 31. Dezember 2018 begrenzt. Die Zuwendung des Freistaates Bayern kann bis zu 50 % der förderfähigen Gesamtausgaben betragen, höchstens jedoch 112.500 Euro. Grundsätzlich sind vom Zuwendungsempfänger mindestens 50 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben als Eigenmittel aufzubringen.

 

 

zuletzt geändert: 21.11.2018

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