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Bürgerservice
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Bürgerbegehren ist zulässig

Die eingereichten Unterschriften der Bürgerinitiative für einen Stadtwald auf dem Konversionsgelände Ledward Barracks sind zulässig. Am Tag der Einreichung des Bürgerbegehrens, am 28. September waren 39.708 wahlberechtigte Personen bei der Stadt Schweinfurt verzeichnet. Bei einem Quorum von mindestens 6% der Gemeindebürger mussten demnach 2.383 gültige Unterschriften vorgewiesen werden.

Insgesamt wurden 3.330 Unterschriften eingereicht, davon ungültig waren 625 Unterschriften, gültig sind 2.705 Unterschriften. Dies entspricht 6,81%, was bedeutet, das nötige Quorum wurde erreicht.

Die Stadtverwaltung wird dem Stadtrat daher vorschlagen, die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens festzustellen und als Abstimmungstermin den 20.01.2019 festzulegen.

 

zuletzt geändert: 21.11.2018

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