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Fahrrad-Schutzstreifen in der Dittelbrunner Straße

Zur Förderung des Radverkehrs hat die Stadt Schweinfurt in der Dittelbrunner Straße im Abschnitt Deutschhöfer Straße bis zur Fußgängerampel an der Nordendstraße Schutzstreifenmarkierungen für den Radverkehr angebracht. Damit soll die Dittelbrunner Straße als wichtige Radverbindung in und aus Richtung Norden gestärkt werden. Gleichzeitig wurden vorhandene Radmarkierungen nördlich des Theuerbrünnleinswegs  erneuert.

Schutzstreifen sind in der Verkehrsplanung ein immer häufiger eingesetztes Instrument, um den Radverkehr im Straßenraum deutlich sichtbar zu machen und einen Schutzraum für Radler freizuhalten. Für Autofahrer bedeutet dies, dass auf der verbleibenden Restfahrbahn noch Begegnungsverkehr von Pkw stattfinden kann. Auf die Schutzstreifen darf ausgewichen werden, wenn die Fahrbahnbreite nicht ausreichend ist; etwa dann, wenn Lkw- oder Busverkehr auftritt. Der Radverkehr darf dabei selbstverständlich nicht behindert oder gefährdet werden.

Bisherige Erfahrungen zeigen, dass bei Schutzstreifen der Fahrbahnrand besser freigehalten wird, als ohne Markierung. Auch kann sich die optische Einengung der Fahrbahn geschwindigkeitsdämpfend auswirken. Die Verwaltung verspricht sich davon nicht zuletzt eine Verringerung des verbotswidrigen Radfahrens auf dem Gehweg. Hierbei entstehen nicht nur Konflikte mit Fußgängern sondern auch Unfallgefahren an Einmündungen und Grundstückszufahrten. Im Längsverkehr auf der Straße dagegen werden Radfahrende deutlicher wahrgenommen.

In einigen Abschnitten, die wegen beengter Verhältnisse oder zu erhaltender Anliegerstellplätze nicht markiert werden konnten, benutzten Radler wie bisher die Fahrbahn.

Weiterhin mit dem Rad auf dem Gehweg fahren müssen Kinder bis 8 Jahre. Kinder bis 10 Jahre dürfen den Gehweg benutzen, wie auch Begleitpersonen ab 16 Jahren.

 

Fahrrad-Schutzstreifen in der Dittelbrunner Straße

Fahrrad-Schutzstreifen in der Dittelbrunner Straße
Bild: Fritz Hebert, Stadt Schweinfurt

zuletzt geändert: 02.08.2017

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