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Stadt Schweinfurt lobt erneut Alkoholpräventionspreis aus

Das Stadtjugendamt und das Projekt „Gerne Daheim in Schweinfurt“ rufen in Zusammenarbeit mit der ESKAGE bereits zum fünften Mal den Alkohol-Präventions-Preis „APP“ der Stadt Schweinfurt aus.  

Beim Faschingsumzug am 28. Februar 2017 werden Faschingsgruppen prämiert, die sich mit dem Thema Alkoholkonsum kritisch auseinander setzen. Dabei müssen nicht unbedingt Themenwagen gestaltet werden. Auch jede andere Art der thematischen Auseinandersetzung ist möglich.

Ziel der Aktion im Rahmen des HaLT-Projekts (www.halt-in-bayern.deexterner Link) ist, das Bewusstsein der Teilnehmer und Zuschauer des Faschingsumzuges zu schärfen. Besonders Jugendliche liegen den Verantwortlichen am Herzen. Ihnen soll vermittelt werden, dass Spaß auch ohne Vollrausch möglich ist. Dabei geht es nicht darum, Alkohol grundsätzlich zu verbieten. Jugendliche und Erwachsene sollen vielmehr zum verantwortlichen Umgang mit Alkohol auch während der Ausnahmezeit Fasching angeregt werden.

Bei der Prämierung kommt es nicht in erster Linie auf einen tollen Wagen oder eine besondere Fußgruppe an. Wichtiger ist die inhaltliche Auseinandersetzung mit den Themen Alkohol, Trink- und Festkultur. Diese soll aus der Bewerbung ersichtlich werden.

Die Gruppen, die sich bewerben möchten, werden gebeten, hierzu die gesonderte „Bewerbung für den Präventionspreis der Stadt Schweinfurt“ auszufüllen und mit der Anmeldung für den Faschingszug an den Zugmarschall der  ESKAGE  –  Gerhard Reisch, per Mail an info@freizeit-reisch.de oder per Fax an 09723 911659  zu senden.

Die Preise staffeln sich:

1. Preis  200,00 €
2. Preis  100,00 €

Die Preisübergabe erfolgt nach dem Fasching (Termin wird noch bekannt gegeben) im Rathaus durch Oberbürgermeister Sebastian Remelé. Fragen zum Wettbewerb und rund um das Halt-Projekt beantwortet Helmuth Backhaus, Tel. 09721 20 11 75.

Neu: Alle teilnehmenden Gruppen, Vereine und Verbände erhalten bei Anmeldung automatisch drei Kästen alkoholfreie Getränke für den Faschingszug!

zuletzt geändert: 30.01.2017

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