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Stadt und BRK optimieren Kleiderausgabe für Flüchtlinge

Effektiv und bedarfsgerecht – neue Vereinbarung regelt Versorgung

Viele Bürgerinnen und Bürger waren zunehmend verunsichert und der Auffassung, ihre freiwillig gespendeten – also kostenfrei zur Verfügung gestellten – Kleidungsstücke würden in der Ausgabestelle des Roten Kreuzes den Flüchtlingen gegen Wertgutschein bzw. gegen Geld, und nicht kostenfrei weitergegeben.

Im Hinblick auf diese Vorbehalte haben Stadt Schweinfurt und Bayerisches Rotes Kreuz gemeinsam das Prinzip der Kleiderausgabe neu erörtert. Ergebnis der Gespräche ist eine gemeinsame Vereinbarung, welche die Versorgung der Asylbewerber in der Aufnahmeeinrichtung mit Bekleidung regelt. Danach erhält jeder Flüchtling künftig vom BRK kostenfrei seinen Grundbedarf an Kleidungsstücken.

Sollten die notwendigen Bekleidungsstücke nicht vorrätig sein, wird das BRK diese bedarfsgerecht zukaufen. Es werden also weiter dringend Kleiderspenden, insbesondere kleine Männergrößen, benötigt. Die Spenden kommen kostenlos dort an, wo sie gebraucht werden.

„Ich bin froh, dass wir eine gemeinsame Lösung gefunden haben, die zum einen die Versorgung der Flüchtlinge mit Kleidung sicherstellt und zum anderen das Vertrauen der Bevölkerung in die humanitäre Leistung des Roten Kreuzes zusätzlich stärkt“, so OB Sebastian Remelé. „Ich danke an dieser Stelle dem Bayerischen Roten Kreuz und seinen ehrenamtlichen Helfern für die großartige Flüchtlingsarbeit, die in der Aufnahmeeinrichtung seit dem Eröffnungstag geleistet wird!“

Mit der neuen Regelung ist zum einen sichergestellt, dass die Asylbewerber zeitnah nach ihrer Ankunft das erhalten, was sie für die Dauer ihres Aufenthaltes in Schweinfurt (aktuell ca. vier Wochen) akut benötigen. Zum anderen entfällt künftig die verwaltungsintensive Ausgabe der Warengutscheine durch das städtische Sozialamt.

Gibt es über den gesetzlichen Bedarf hinaus individuelle Wünsche, können die Flüchtlinge zusätzliche Kleidung – wie gehabt – in der Kleiderausgabestelle des BRK zu einem geringen Unkostenbeitrag (als Schutzgebühr) erhalten oder aber im Einzelhandel käuflich erwerben.

Dass für Kleidungsstücke, die über den vom Gesetzgeber vorgegebenen Bedarf hinausgehen, beim BRK eine geringe Schutzgebühr erhoben wird, ist positiv zu sehen, trägt dies doch zur so wichtigen Wertschätzung der Ware, zu einem besseren Verständnis unseres täglichen Lebens und damit auch zur Integration bei.

Wichtig bleibt aus Sicht der Stadt die Koordination und Struktur der Flüchtlingsversorgung als zentrale Aufgabe. Kleiderspenden sollten also an das BRK gegeben werden, das sich in dieser Aufgabe hervorragend bewährt hat und ohne dessen Engagement die Versorgung der Flüchtlinge ab dem ersten Tag nicht möglich gewesen wäre. Die direkte Überlassung von Kleidungsstücken an Flüchtlinge durch Privatleute hingegen kann zu Ungerechtigkeiten in der Verteilung führen und den sozialen Frieden in der Aufnahmeeinrichtung gefährden. Zudem stellt der individuelle Anlieferungsverkehr ein erhöhtes Sicherheitsrisiko für auf dem Parkplatz spielende Flüchtlingskinder dar.

zuletzt geändert: 01.02.2016

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