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Referat III
Bürgerservice
Markt 1
97421 Schweinfurt
Tel.: 09721 / 51-0
Fax: 09721 / 51-266
buergerservice@schweinfurt.de

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Bürgertelefon wird gut angenommen

Thema von besonderem Interesse: Asylbewerberleistungen
GEMEINSAME MITTEILUNG DER STADT UND DES LANDKREISES SCHWEINFURT

Das gemeinsame „Bürgertelefon Asyl" von Stadt und Landkreis Schweinfurt wird gut angenommen. Über 40 Stadt- und Landkreisbürger haben sich seit Donnerstag, 17. September, bereits über die Hotline zur Flüchtlingssituation in der Region informiert, etliche Email-Anfragen gingen bei der Informationsstelle ein. Tendenz täglich steigend.

„Es ist wichtig, dass wir unsere Bürger gemeinsam umfassend zum Thema Flüchtlingsunterbringung informieren", so Oberbürgermeister Sebastian Remelé. Auch Landrat Florian Töpper ist von dem Bürgertelefon begeistert: „Dass wir eine gemeinsame Servicestelle für Stadt und Landkreis eingerichtet haben, ist ein weiterer Baustein unserer engen Zusammenarbeit bei der Bewältigung der Flüchtlingssituation im Raum Schweinfurt."

Das kompetente Team aus hauptamtlichen und ehrenamtlichen Mitarbeitern hilft am Bürgertelefon entweder selbst mit Rat und Tat, oder leitet an die richtigen Ansprechpartner weiter, zum Beispiel Hilfsorganisationen oder die Regierung von Unterfranken, welche die Gemeinschaftsunterkünfte für Flüchtlinge in der Region betreibt.

Eine Frage, die am Telefon häufig gestellt wird: Wie viel Geld erhalten eigentlich Asylbewerber?

Fakt ist: Asylbewerber erhalten das, was sie für das tägliche, menschenwürdige Leben brauchen. Das ist im Asylbewerberleistungsgesetz geregelt, welches zum 01. März 2015 grundlegend überarbeitet wurde. Mit der Änderung hat der Gesetzgeber auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 2012 reagiert und die Höhe der Asylbewerberleistungen neu geregelt. So entsprechen die Regelleistungen in ihrer Höhe in etwa den Leistungen, die anderen Sozialleistungsbeziehern (Sozialhilfe, Hartz-IV) gewährt werden.

Während sich Asylbewerber in der Aufnahmeeinrichtung (in Schweinfurt: Niederwerrner Straße, ehemalige Ledward-Kaserne) aufhalten, bekommen sie monatlich einen Geldbetrag in Höhe von 150,19 € ausbezahlt. Das Geld dient als „Taschengeld" und zur Sicherung der Gesundheitspflege, also auch für Hygieneprodukte wie Zahnpasta oder Duschgel. Unterkunft, Heizung, Nahrung und Erstbekleidung werden als Sachleistung erbracht.

Sind die Asylbewerber, nachdem sie die Erstaufnahme durchlaufen haben, z.B. in einer Gemeinschaftsunterkunft wie in der Stadt die „Breite Wiese" untergebracht, erhalten sie 325,61 € als Geldbetrag. Nur noch Unterkunft und Heizung werden dann als Sachleistung erbracht, den übrigen Lebensunterhalt bestreiten die Asylbewerber selbst.

Zum Vergleich: Hartz-IV- oder Sozialhilfeempfänger erhalten pro Monat einen Geldbetrag in Höhe von 399 €, die Kosten für Unterkunft und Heizung werden im Rahmen der Angemessenheitsgrenzen zusätzlich vom Sozialleistungsträger übernommen.

Das Bürgertelefon Asyl ist unter Tel. 09721 / 51-6849 Montag bis Donnerstag von 9 bis 16 sowie Freitag von 9 bis 13 Uhr erreichbar. Auch per Email unter info-fluechtlinge@schweinfurt.de gibt es schnell und unbürokratisch Auskunft.

Ständig aktualisierte Informationen zum Thema Flüchtlingsunterbringung finden Sie hier sowie auch auf der Website des Landratsamtsexterner Link.

zuletzt geändert: 01.02.2016

Kontakt
Stadt Schweinfurt
Markt 1
97421 Schweinfurt
Tel: +49 (9721)51-0
Fax: +49 (9721)51-266
E-Mail: buergerservice@schweinfurt.de

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