Anmeldung
Benutzername
Passwort
 
Neu anmelden Passwort vergessen?
Für Sie zuständig

Referat III
Bürgerservice
Markt 1
97421 Schweinfurt
Tel.: 09721 / 51-0
Fax: 09721 / 51-266
buergerservice@schweinfurt.de

Adresse in Karte anzeigen

Öffnungszeiten:

Mo. 8:00  -  18:00
Di. 8:00  - 18:00
Mi. 8:00  - 18:00
Do. 8:00  - 18:00
Fr.  8:30  - 16:00
1. Samstag im Monat  9:30 - 12:00

Telefonische Erreichbarkeit:

Mo. 8:00  -  16:30
Di. 8:00  - 16:30
Mi. 8:00  - 16:30
Do. 8:00  - 17:00
Fr.  8:30  - 13:00

112 ist die richtige Notrufnummer

05.02.2015

NotrufWegfall der Vorwahl- und Gebührenfreiheit für die Servicenummer 19222

Über den Notruf 112 erhält der Anrufer gebühren- und vorwahlfrei (sowohl aus dem Festnetz als auch aus dem Mobilfunknetz) schnelle Hilfe vom Rettungsdienst, Notarzt und von der Feuerwehr.

Ab dem 1. April entfällt in der Region Main-Rhön die Vorwahl- und Gebührenfreiheit der früheren Notrufnummer 19222. Diese wird weiterhin als kostenpflichtige Servicenummer für Fachanwender wie Krankenhäuser, Seniorenheime oder Arztpraxen verwendet, die häufig Krankentransporte in Auftrag geben. Nachdem sich die europaweit einheitliche Notrufnummer 112 landesweit durchgesetzt hat, stellen die bayerischen Krankenkassen die Finanzierung der früheren Notrufnummer auch im Rettungsdienstbereich Schweinfurt ein. Nach Auskunft der AOK Bayern beliefen sich die Kosten der Gebühren- und Vorwahlfreiheit der Rufnummer 19222 in Bayern auf jährlich ca. 600.000 €.

Bereits am 29.07.1991 hat der Rat der Europäischen Union die Einführung der europaweit einheitlichen Notrufnummer 112 beschlossen. In Bayern kristallisierte sich in den Folgejahren heraus, dass sich eine „einheitliche Notrufnummer 112“ sinnvoll nur mit Hilfe von Integrierten Leitstellen, sprich der Alarmierung von Feuerwehr und Rettungsdienst aus einer Hand, einrichten lässt. Seit November 2013 sind in Bayern flächendeckend 26 Integrierte Leitstellen errichtet. Die 112 für Feuerwehr und Rettungsdienst wird bereits langjährig beworben.

Schwierigkeiten bereitet manchmal die Unterscheidung zwischen dem Notruf 112 und der Nummer des kassenärztlichen Notdienstes 116 117. „Bei akuten lebensbedrohlichen Symptomen wie beispielsweise schweren Verletzungen, starken Herzbeschwerden, Atemnot, Bewusstlosigkeit, schweren Verbrennungen, ist die Notrufnummer 112 erste Wahl, um vom Rettungsdienst oder Notarzt die erforderliche Hilfe zu erhalten“ erklärt Renate Moller vom Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung. „Bei Krankheiten wie grippale Infekte, Fieber, kleine Schnittwunden usw. sollten Patienten dagegen ihren Hausarzt aufsuchen. Sind die Praxen geschlossen (nachts, am Wochenende und an Feiertagen) kann über die deutschlandweite einheitliche Rufnummer 116 117 vom ärztlichen Bereitschaftsdienst eine adäquate Behandlung erfolgen.“

Auch wenn jemand die Nummern von Feuerwehr/Rettungsdienst (112) und Polizei (110) verwechselt, ist dies nach Aussage von Renate Moller nicht tragisch, da aufgrund einer Standleitung Gespräche sofort umgelegt werden können.

 

Wichtige ( Nummern

Feuerwehr

112

Rettungsdienst und Notarzt

112

Polizei

110

Ärztlicher Bereitschaftsdienst

116 117

 

W-Fragen beim Absetzen des Notrufs

Wer

ruft an?

Wo

ist der Einsatzort?

Was

ist passiert?

Wie viele

Verletzte?

Warten

auf Rückfragen!


 

Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr hält aktuell sehr gutes Informationsmaterial (Plakate, Flyer und Aufkleber) zur Notrufnummer 112 für Sie bereit, das kostenlos hierexterner Link angefordert werden kann.

zuletzt geändert: 05.02.2015

Kontakt
Stadt Schweinfurt
Markt 1
97421 Schweinfurt
Tel: +49 (9721)51-0
Fax: +49 (9721)51-266
E-Mail: buergerservice@schweinfurt.de

Sichere elektronische Kommunikation mit BayernIDexterner Link

Adresse in Stadtplan anzeigen