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Neuerungen in der Pflegeversicherung: Der Pflegestützpunkt Schweinfurt berät

22.01.2015

Am 01. Januar 2015 trat das Pflegestärkungsgesetz 1 in Kraft, dadurch verbessern sich viele Leistungen für Pflegebedürftige.

Der Pflegestützpunkt Schweinfurt in der Petersgasse 5 (Am Schrotturm) berät dazu und zu allen weiteren Fragen der Pflegeversicherung kostenlos und unabhängig. Unter der Telefonnummer 09721/5 33 23 0 können Termine für ein Beratungsgespräch vereinbart oder Anliegen direkt besprochen werden.

Grundsätzlich wurden die Leistungssätze um 4 % gesteigert. Gab es vorher beispielsweise 235 € Pflegegeld für einen Pflegebedürftigen mit Pflegestufe I, sind es nun 244 €.

Neu ist ebenfalls, dass ab sofort alle Pflegebedürftigen Anspruch auf zusätzliche Betreuungsleistungen in Höhe von 104 € haben. Den zweckgebundenen Betrag erhielten bisher nur Personen mit einer eingeschränkten Alltagskompetenz, beispielsweise demenziell erkrankte Personen. Die Betreuungsleistungen können für niedrigschwellige Angebote genutzt werden, z. B. Betreuungsstunden durch ehrenamtliche Demenzhelfer bei festgestellter Demenz. Auch hauswirtschaftliche Leistungen können durch anerkannte Angebote genutzt werden.

Noch deutlicher fallen die Erhöhungen im Rahmen der wohnumfeldverbessernden Maßnahmen aus. Für pflegeerleichternde Anpassungen des Wohnraums, z. B. den Einbau einer bodenebenen Dusche, besteht nun ein Anspruch von bis zu 4.000 €. Wohnen mehrere Pflegebedürftige im gemeinsamen Haushalt, kann hier ein Betrag von bis zu 16.000 € abgerufen werden. Voraussetzung für jede Maßnahme ist, dass im Vorfeld die Bewilligung der Pflegekasse erfolgt.

Außerdem können Kurzzeit- und Verhinderungspflege fortan besser kombiniert werden. Ab 2015 kann ein Teilbetrag aus der Kurzzeitpflege auch als Verhinderungspflege im häuslichen Bereich verwendet werden. Hier entsteht vor allem für die Versorgung von Personen, die nicht in die Kurzzeitpflege möchten oder können, mehr Flexibilität. Anders herum war der Einsatz des Verhinderungspflegesatzes im Rahmen der Kurzzeitpflege bereits in der Vergangenheit unproblematisch.

Leistungen der Tages- und Nachtpflege werden ebenfalls deutlich besser finanzierbar. Diese können nun im vollen Umfang genutzt werden, neben dem Pflegegeld/den Sachleistungen bzw. der Kombinationsleistung, ohne dass hier Kürzungen zu erwarten sind.

Neu für Demenzerkrankte in der Pflegestufe 0 ist, dass sie ab sofort auch Anspruch auf Leistungen der Tagespflege und Kurzzeitpflege haben.

zuletzt geändert: 22.01.2015

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