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Für Sie zuständig

Referat III
Bürgerservice
Markt 1
97421 Schweinfurt
Tel.: 09721 / 51-0
Fax: 09721 / 51-266
buergerservice@schweinfurt.de

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Öffnungszeiten:

Mo. 8:00  -  18:00
Di. 8:00  - 18:00
Mi. 8:00  - 18:00
Do. 8:00  - 18:00
Fr.  8:30  - 16:00
1. Samstag im Monat  9:30 - 12:00

Telefonische Erreichbarkeit:

Mo. 8:00  -  16:30
Di. 8:00  - 16:30
Mi. 8:00  - 16:30
Do. 8:00  - 17:00
Fr.  8:30  - 13:00

Leistungen

Sie sind auf der Suche nach Ansprechpartnern bei der Stadt Schweinfurt? Sie möchten einen Behördengang online abwickeln? Unser Bürgerserviceportal hilft Ihnen weiter! Wählen Sie alternativ aus unserem A-Z Stichwortverzeichnis oder aus unseren Themenblöcken (den sogenannten Lebenslagen). Zahlreiche Behördengänge können Sie bequem von zu Hause erledigen oder den Antrag vor Ihrem Besuch im Rathaus online (vor-)ausfüllen. Für welche Bürgerdienste eine digitale Abwicklung bereits komplett möglich ist, sehen Sie hier. Selbstverständlich können Sie viele Angelegenheiten auch gerne im Bürgerservice im Rathausfoyer erledigen. 

Hier finden Sie alle Leistungen und Services der Stadt Schweinfurt. Bitte wählen Sie aus dem A-Z Index oder nutzen Sie die Suchfunktion.

Lebensmittelüberwachung

Unbeschwert einkaufen oder einen gemütlichen Abend in Ihrer Lieblingsgaststätte verbringen zu können, ist für alle nahezu selbstverständlich. Doch hinter den Kulissen muss es jemanden geben, der Sie als Verbraucher bzw. Verbraucherinnen vor gesundheitlichen Gefahren schützt. Das ist die amtliche Lebensmittelüberwachung.

Ihre Aufgabe ist nicht nur der Schutz vor gesundheitlichen Gefahren durch Lebensmittel, Tabakerzeugnisse, kosmetische Mittel und Bedarfsgegenständen, sondern auch der Schutz vor Irreführung und Täuschung der Verbraucher/-innen. Zu diesem Zweck werden Betriebe und die von ihnen hergestellten Produkte stichprobenartig darauf überprüft, ob die zum Schutz der Verbraucher/-innen geschaffenen Rechtsvorschriften von der Herstellung bis zum Endverbrauch auch wirklich eingehalten werden. Grundsätzlich sind jedoch alle die im Umgang mit den o. g. Gütern stehende Betriebe (im weiteren Sinne Hersteller) daran interessiert, Sie als Kunden zu schützen – schon alleine, da diese auch für ihre Produkte verantwortlich sind. Trotz des europaweit gut vernetzten Systems der Lebensmittelüberwachung sind die Lebensmittelkontrolleure in der Stadt Schweinfurt täglich möglichen Missständen auf der Spur – in Herstellerbetrieben, Handel sowie Gaststätten und Einrichtungen der Gemeinschaftspflege – damit Sie als Verbraucher unbeschwert in Schweinfurt leben können. Die Lebensmittelüberwachung der Stadt Schweinfurt ist jedoch insbesondere an präventiven Maßnahmen interessiert. Und so steht sie auch jederzeit den Gewerbetreibenden für Beratung und Fragen zur Verfügung.

Kontrollen der Lebensmittelüberwachung sind unter bestimmten Voraussetzungen kostenpflichtig. Dies beruht auf den Vorgaben der Verordnung (EU) 2017/625, dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) und dem bayerischen Kostengesetz (KG).

Kostenfrei sind Regelkontrollen, die zu keinen Beanstandungen geführt haben sowie die Entnahme von Proben ohne Anfangsverdacht (Planproben). Werden im Rahmen einer Kontrolle der Lebensmittelüberwachung Beanstandungen festgestellt, die zu weiteren Kontrollen oder auch Anordnungen bzw. weiteren Maßnahmen führen, werden hierfür jedoch kostendeckende Gebühren erhoben. Auch die Überwachung von Produktrückrufen und -rücknahmen ist kostenpflichtig.

Die Gebühren bemessen sich nach der Dauer der Tätigkeit (einschließlich Bearbeitungszeit) sowie der Qualifikation der eingesetzten Überwachungsbeamten. Als Grundlage dienen die jährlich ermittelten und fortgeschriebenen Personaldurchschnittskosten der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) einschließlich der Arbeitsplatz- und Gemeinkosten. Im Jahr 2023 wird daher ein Stundensatz für einen Überwachungsbeamten in Höhe von 57,85 €/h angesetzt. Die Abrechnung erfolgt nach Minuten.
Zusätzlich zu den eigentlichen Kontrollgebühren wird nach Art. 82 Abs. 2 in Verbindung mit Art. 81 Buchstabe f) Verordnung (EU) 2017/625 pro Betriebsbesuch eine Fahrtkostenpauschale in Höhe von 4,82 € und einer Kilometerpauschale von 0,30 €/km auf eine pauschale Wegstrecke von 3,16 km erhoben.

Darüber hinaus können gegebenenfalls Kosten für die Erstellung von Gutachten bei Probeentnahmen erhoben werden.

Zudem wird die Öffentlichkeit informiert, wenn aufgrund der Feststellungen bei den Betriebskontrollen der begründete Verdacht besteht, dass 

  • zulässige Grenzwerte, Höchstgehalte oder Höchstmengen überschritten wurden, 
  • dass ein nicht zugelassener oder verbotener Stoff in einem Lebensmittel vorhanden ist, oder 
  • gegen Verbraucherschutzvorschriften oder Vorschriften zur Lebensmittelhygiene in nicht nur unerheblichem Ausmaß oder wiederholt verstoßen worden ist und die Verhängung eines Bußgeldes von mindestens 350 Euro oder eine Sanktionierung wegen einer Straftat zu erwarten ist.

Diese Information können Sie auch beim Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheitexterner Link abrufen.

Auf den nachstehenden Seiten finden Verbraucher wie auch Gewerbetreibende weitere Informationen und Hilfestellungen:

Meldung über Lebensmittelhygiene

Dokumentation wiederkehrende Belehrung

Merkblatt Allergenkennzeichnung bei loser Abgabe

Merkblatt Eigenkontrolle des Unternehmers

Merkblatt für Kindergärten

Merkblatt Rückverfolgbarkeit der Lebensmittel

Merkblatt Speise- und Getränkekarte

Allergenliste für Dokumentation

Anforderungen an Lebensmittelbetriebe

Für Sie zuständig

Referat III

Ordnungs-, Gewerbe- und Marktwesen

Markt 1
97421 Schweinfurt

Öffnungszeiten:
Mo.8:3012:00
Di.8:3012:00
Mi.8:3012:00
Do.8:3012:00
Fr.8:3012:00
Nachmittags nach Vereinbarung


Ihr Kontakt
Lebensmittelüberwachung
 Telefon: 09721 / 51-3450
 Fax: 09721 / 51-3409


Kontakt
Stadt Schweinfurt
Markt 1
97421 Schweinfurt
Tel: +49 (9721)51-0
Fax: +49 (9721)51-266
E-Mail: buergerservice@schweinfurt.de

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