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Ihre Aufgabe ist nicht nur der Schutz vor gesundheitlichen Gefahren durch Lebensmittel, Tabakerzeugnisse, kosmetische Mittel und Bedarfsgegenständen, sondern auch der Schutz vor Irreführung und Täuschung der Verbraucher/-innen. Zu diesem Zweck werden Betriebe und die von ihnen hergestellten Produkte stichprobenartig darauf überprüft, ob die zum Schutz der Verbraucher/-innen geschaffenen Rechtsvorschriften von der Herstellung bis zum Endverbrauch auch wirklich eingehalten werden. Grundsätzlich sind jedoch alle die im Umgang mit den o. g. Gütern stehende Betriebe (im weiteren Sinne Hersteller) daran interessiert, Sie als Kunden zu schützen – schon alleine, da diese auch für ihre Produkte verantwortlich sind. Trotz des europaweit gut vernetzten Systems der Lebensmittelüberwachung sind die Lebensmittelkontrolleure in der Stadt Schweinfurt täglich möglichen Missständen auf der Spur – in Herstellerbetrieben, Handel sowie Gaststätten und Einrichtungen der Gemeinschaftspflege – damit Sie als Verbraucher unbeschwert in Schweinfurt leben können. Die Lebensmittelüberwachung der Stadt Schweinfurt ist jedoch insbesondere an präventiven Maßnahmen interessiert. Und so steht sie auch jederzeit den Gewerbetreibenden für Beratung und Fragen zur Verfügung.
Kontrollen der Lebensmittelüberwachung sind unter bestimmten Voraussetzungen kostenpflichtig. Dies beruht auf den Vorgaben der Verordnung (EU) 2017/625, dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) und dem bayerischen Kostengesetz (KG).
Kostenfrei sind Regelkontrollen, die zu keinen Beanstandungen geführt haben sowie die Entnahme von Proben ohne Anfangsverdacht (Planproben). Werden im Rahmen einer Kontrolle der Lebensmittelüberwachung Beanstandungen festgestellt, die zu weiteren Kontrollen oder auch Anordnungen bzw. weiteren Maßnahmen führen, werden hierfür jedoch kostendeckende Gebühren erhoben. Auch die Überwachung von Produktrückrufen und -rücknahmen ist kostenpflichtig.
Die Gebühren bemessen sich nach der Dauer der Tätigkeit (einschließlich Bearbeitungszeit) sowie der Qualifikation der eingesetzten Überwachungsbeamten. Als Grundlage dienen die jährlich ermittelten und fortgeschriebenen Personaldurchschnittskosten der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) einschließlich der Arbeitsplatz- und Gemeinkosten. Im Jahr 2023 wird daher ein Stundensatz für einen Überwachungsbeamten in Höhe von 57,85 €/h angesetzt. Die Abrechnung erfolgt nach Minuten.
Zusätzlich zu den eigentlichen Kontrollgebühren wird nach Art. 82 Abs. 2 in Verbindung mit Art. 81 Buchstabe f) Verordnung (EU) 2017/625 pro Betriebsbesuch eine Fahrtkostenpauschale in Höhe von 4,82 € und einer Kilometerpauschale von 0,30 €/km auf eine pauschale Wegstrecke von 3,16 km erhoben.
Darüber hinaus können gegebenenfalls Kosten für die Erstellung von Gutachten bei Probeentnahmen erhoben werden.
Zudem wird die Öffentlichkeit informiert, wenn aufgrund der Feststellungen bei den Betriebskontrollen der begründete Verdacht besteht, dass
Diese Information können Sie auch beim Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit abrufen.
Auf den nachstehenden Seiten finden Verbraucher wie auch Gewerbetreibende weitere Informationen und Hilfestellungen:
Meldung über Lebensmittelhygiene
Dokumentation wiederkehrende Belehrung
Merkblatt Allergenkennzeichnung bei loser Abgabe
Merkblatt Eigenkontrolle des Unternehmers
Merkblatt Rückverfolgbarkeit der Lebensmittel
Merkblatt Speise- und Getränkekarte
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Nachmittags nach Vereinbarung |