Anmeldung
Benutzername
Passwort
 
Neu anmelden Passwort vergessen?
Für Sie zuständig

Referat III
Bürgerservice
Markt 1
97421 Schweinfurt
Tel.: 09721 / 51-0
Fax: 09721 / 51-266
buergerservice@schweinfurt.de

Adresse in Karte anzeigen

Öffnungszeiten:

Mo. 8:00  -  18:00
Di. 8:00  - 18:00
Mi. 8:00  - 18:00
Do. 8:00  - 18:00
Fr.  8:30  - 16:00
1. Samstag im Monat  9:30 - 12:00

Telefonische Erreichbarkeit:

Mo. 8:00  -  16:30
Di. 8:00  - 16:30
Mi. 8:00  - 16:30
Do. 8:00  - 17:00
Fr.  8:30  - 13:00

Leistungen

Sie sind auf der Suche nach Ansprechpartnern bei der Stadt Schweinfurt? Sie möchten einen Behördengang online abwickeln? Unser Bürgerserviceportal hilft Ihnen weiter! Wählen Sie alternativ aus unserem A-Z Stichwortverzeichnis oder aus unseren Themenblöcken (den sogenannten Lebenslagen). Zahlreiche Behördengänge können Sie bequem von zu Hause erledigen oder den Antrag vor Ihrem Besuch im Rathaus online (vor-)ausfüllen. Für welche Bürgerdienste eine digitale Abwicklung bereits komplett möglich ist, sehen Sie hier. Selbstverständlich können Sie viele Angelegenheiten auch gerne im Bürgerservice im Rathausfoyer erledigen. 

Hier finden Sie alle Leistungen und Services der Stadt Schweinfurt. Bitte wählen Sie aus dem A-Z Index oder nutzen Sie die Suchfunktion.

Hochzeit/Eheschließung

Aktuelle Hinweise zu Trauungen finden Sie hier.


Anmeldung zur Eheschließung:

Die Prüfung der Ehevoraussetzungen erfolgt in der so genannten „Anmeldung zur Eheschließung“. Diese ist sechs Monate gültig und wird nicht mehr öffentlich bekannt gemacht.
Die Anmeldung zur Eheschließung ist bei dem Standesamt vorzunehmen, in dessen Bezirk einer der Verlobten mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet ist. Bei mehreren Wohnsitzen besteht Wahlmöglichkeit.
Bei diesem Standesamt erfahren Sie auch, welche Urkunden und Dokumente Sie benötigen oder welche Möglichkeiten der Namensführung Sie haben.

Das Standesamt Schweinfurt hat die standesamtlichen Aufgaben folgender Gemeinden übernommen:
•    Dittelbrunn
•    Geldersheim
•    Schonungen
•    Schwanfeld
•    Üchtelhausen
•    Wipfeld

Trauungen können jedoch nach wie vor in diesen Gemeinden durch die jeweiligen Bürgermeister/Bürgermeisterinnen durchgeführt werden. Wir benötigen in diesen Fällen eine entsprechende schriftliche Terminbestätigung.

Die Prüfung der Ehevoraussetzungen und die Anmeldung der Eheschließung muss aber in jedem Fall beim Standesamt Schweinfurt erfolgen.

Bei der Anmeldung müssen grundsätzlich beide Verlobte anwesend sein, dazu ist eine Terminabsprache erforderlich.

Wer nicht in Schweinfurt, Schonungen, Üchtelhausen, Geldersheim, Schwanfeld, Wipfeld oder Dittelbrunn wohnt, aber in einer der Gemeinden heiraten möchte, wendet sich zuerst an sein zuständiges Wohnsitzstandesamt. Dieses nimmt die Anmeldung entgegen und schickt alle notwendigen Unterlagen zum Standesamt Schweinfurt. Der Trautermin selbst ist immer mit dem Standesamt Schweinfurt zu vereinbaren.


Unterlagen:

Welche Unterlagen bei der Anmeldung zur Eheschließung erforderlich sind, hängt vom Einzelfall ab. Genaue Informationen erhalten Sie im Rahmen eines persönlichen Vorgesprächs. Hierzu stehen wir Ihnen auch telefonisch gerne zur Verfügung.

Alle Dokumente müssen im Original vorgelegt werden!

Sind beide Verlobte noch nicht verheiratet gewesen, volljährig und deutsche Staatsangehörige, dann reichen in der Regel folgende Unterlagen aus:
•   Personalausweis oder Reisepass
•   aktuelle Meldebescheinigung des Hauptwohnsitzes (mit Staatsangehörigkeit und Familienstand), erhältlich bei der Meldebehörde (in Schweinfurt im Bürgerservice)
•  aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (erhältlich beim Geburtsstandesamt); sollte das Schweinfurt, Schonungen, Üchtelhausen, Geldersheim Schwanfeld, Wipfeld oder Dittelbrunn sein, werden wir diese Abschrift selbst fertigen.

zusätzlich für Vertriebene/Spätaussiedler:
•   Geburtsurkunde (anstelle der beglaubigten Abschrift aus dem Geburtenregister)
•   Vertriebenenausweis/Spätaussiedlerbescheinigung
•   Registrierschein
•   Bescheinigung über eine Namenserklärung nach § 94 BVFG / Urkunde über eine Namensänderung
•   ggf. Einbürgerungsurkunde

Wenn bereits eine oder mehrere Vorehe/n bestanden hat/haben, ist zusätzlich vorzulegen:
•  aktuelle Eheurkunde der letzten Vorehe mit Auflösungsvermerk, erhältlich vom Ehe- schließungsstandesamt; sollte das Schweinfurt, Schonungen, Üchtelhausen, Geldersheim, Schwanfeld, Wipfeld oder Dittelbrunn sein, werden wir diese selbst fertigen.

Bei ausländischen Verlobten/ausländischen Dokumenten:
Die erforderlichen Unterlagen hängen von der Staatsangehörigkeit der Verlobten ab und müssen jeweils im Einzelfall persönlich besprochen werden.
Fremdsprachige Urkunden müssen immer von einem in Deutschland bestellten und vereidigten Übersetzer in die deutsche Sprache übersetzt werden.


Terminabsprache:

Bei der Anmeldung zur Eheschließung wird der Heiratstermin verbindlich vereinbart und schriftlich bestätigt. Gerne reservieren wir Ihren Terminwunsch unverbindlich auch schon vor der Anmeldung. Da die Anmeldung eine Gültigkeit von sechs Monaten hat, muss Ihr gewünschter Trautermin innerhalb dieses Zeitraumes liegen.
Trautage im Standesamt Schweinfurt sind Dienstag, Donnerstag und Freitag (jeweils vormittags), sowie festgelegte Samstage. Trauungen an anderen Tagen sind eventuell nach Absprache möglich.


Trauzeugen ...

... sind nicht mehr zwingend vorgeschrieben. Möchten Sie aber Trauzeugen mitbringen, dann geben Sie dem Standesamt deren Personalien und Adresse spätestens 8 Tage vor der Eheschließung bekannt (Kopien der Personalausweise)


Dolmetscher:

Falls zur Trauung ein Dolmetscher erforderlich ist, teilen Sie uns bitte spätestens eine Woche vor dem Trautermin Name und Kontaktdaten mit. Dann können wir die Traurede zusenden und den genauen Ablauf der Eheschließung besprechen.


Nottrauung:

Eheschließung bei lebensgefährlicher Erkrankung. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall umgehend direkt an das Standesamt (Tel:51-4450 oder standesamt@schweinfurt.de)


Gebühren (kein Anspruch auf Vollständigkeit; abhängig vom Einzelfall):

55,00 € wenn beide Ehepartner die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen
30,00 € zusätzlich pro Person, bei der ausländisches Recht anzuwenden ist
12,00 € je Eheurkunde, auch in internationaler Form
25,00 € für eine eidesstattliche Versicherung
40,00 € für die Vornahme einer Eheschließung durch das Standesamt Schweinfurt, obwohl die Anmeldung bei einem anderen Standesamt erfolgte
40,00 € für die Überprüfung einer ausländischen Entscheidung in Ehesachen durch das Standesamt/die Standesamtsaufsicht
70,00 € für eine Eheschließung außerhalb der üblichen Öffnungszeiten (an den festgelegten Samstagen)
ca. 12,00 € - 29,00 € für ein Familienstammbuch, je nach Modell und Ausfertigung
 

Für Sie zuständig

Referat III

Standesamt

Markt 1
97421 Schweinfurt

Öffnungszeiten:
Mo.8:3012:00
Di.8:3012:00
Mi.8:3012:00
Do.8:3012:00
Fr.8:3012:00
Termine nach Vereinbarung


Ihr Kontakt
Amtsleiterin, Auskünfte, Anmeldung der Eheschließung, Ehefähigkeitszeugnis
 Telefon: 09721 / 51-4450
 Fax: 09721 / 51-4454


Kontakt
Stadt Schweinfurt
Markt 1
97421 Schweinfurt
Tel: +49 (9721)51-0
Fax: +49 (9721)51-266
E-Mail: buergerservice@schweinfurt.de

Sichere elektronische Kommunikation mit BayernIDexterner Link

Adresse in Stadtplan anzeigen