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Für Sie zuständig

Referat III
Bürgerservice
Markt 1
97421 Schweinfurt
Tel.: 09721 / 51-0
Fax: 09721 / 51-266
buergerservice@schweinfurt.de

Adresse in Karte anzeigen

Öffnungszeiten:

Mo. 8:00  -  18:00
Di. 8:00  - 18:00
Mi. 8:00  - 18:00
Do. 8:00  - 18:00
Fr.  8:30  - 16:00
1. Samstag im Monat  9:30 - 12:00

Telefonische Erreichbarkeit:

Mo. 8:00  -  16:30
Di. 8:00  - 16:30
Mi. 8:00  - 16:30
Do. 8:00  - 17:00
Fr.  8:30  - 13:00

Leistungen

Sie sind auf der Suche nach Ansprechpartnern bei der Stadt Schweinfurt? Sie möchten einen Behördengang online abwickeln? Unser Bürgerserviceportal hilft Ihnen weiter! Wählen Sie alternativ aus unserem A-Z Stichwortverzeichnis oder aus unseren Themenblöcken (den sogenannten Lebenslagen). Zahlreiche Behördengänge können Sie bequem von zu Hause erledigen oder den Antrag vor Ihrem Besuch im Rathaus online (vor-)ausfüllen. Für welche Bürgerdienste eine digitale Abwicklung bereits komplett möglich ist, sehen Sie hier. Selbstverständlich können Sie viele Angelegenheiten auch gerne im Bürgerservice im Rathausfoyer erledigen. 

Hier finden Sie alle Leistungen und Services der Stadt Schweinfurt. Bitte wählen Sie aus dem A-Z Index oder nutzen Sie die Suchfunktion.

Ausbildungsförderung und Aufstiegsfortbildungsförderung

BAföG, BayAFöG und AFBG

Hinweis: Zum Login für alle Links nutzen Sie bitte das Passwort Schweinfurt123!

Zur Nachreichung von Unterlagen bitten wir aus Datenschutzgründen von Übersendungen per E-Mail abzusehen und unseren Elektronischen Briefkasten zu nutzen. Bitte zusammengehörende Unterlagen mittels eines Packprogrammes (.zip, .7z, .rar, etc.) als Archiv zusammenfassen und ausreichend mit Ihrem Namen beschriften, da eine Zuordnung ansonsten nicht sichergestellt werden kann!

Elektronischer Briefkasten Schüler-BAföGexterner Link

Elektronischer Briefkasten Meister-BAföG (AFBG)externer Link


Allgemeine Informationen

Das BAföG fördert:

  • Studierende an Hochschulen und Fachakademien (Zuschuss / Darlehen),
  • Schüler an weiterführenden, allgemeinbildenden Schulen ab Klasse 10 (wenn die Schüler notwendig außerhalb vom Elternhaus untergebracht sind)
  • und Schüler an Berufsfachschulen, Fachschulen, Berufsoberschulen, Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen, Abendgymnasien und Kollegs (Zuschuss).

Förderung gemäß BayAFöG ist möglich für:

  • Schüler der Klassen 5 bis 9 an Realschulen und Gymnasien
  • Sowie Schüler der Klassen 7 bis 9 an Wirtschaftsschulen

Die Förderung nach dem BayAFöG ist allerdings nur dann möglich, wenn die Schüler notwendig außerhalb vom Elternhaus untergebracht sind.

Dies ist dann der Fall:

  • wenn von der elterlichen Wohnung aus keine entsprechende Ausbildungsstätte in angemessener Zeit (mind. 2 Stunden für Hin- und Rückweg inkl. Wegezeiten) erreicht werden kann,
  • wenn der Auszubildende einen eigenen Haushalt führt und verheiratet ist oder war,
  • wenn der Auszubildende einen eigenen Haushalt führt und mit mindestens einem Kind zusammenlebt.
     

Örtliche Zuständigkeit

Beantragen Sie bitte die Leistungen nach dem BAföG bei dem für Sie zuständigen Amt für Ausbildungsförderung. In der Regel ist zuständig:

  • für Studierende an Fachhochschulen und Universitäten das Studentenwerk der Hochschule, an der Sie immatrikuliert sind
  • für Auszubildende an Abendgymnasien, Kollegs, Höheren Fachschulen und Akademien das Amt für Ausbildungsförderung, in dessen Bezirk sich die Ausbildungsstätte befindet,
  • für alle anderen Schüler das Amt für Ausbildungsförderung der Stadt/Kreisverwaltung am Wohnort der Eltern
     

Weitere Informationen zu den Anspruchsvoraussetzungen und Leistungen sowie die Formblätter zur Antragstellung externer Link

Online Antragstellung (für Schüler und Studierende in Bayern)externer Link


Bereich Weiterbildung

Meister-BAföG nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)

Mit dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) werden Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung – etwa zum Meister, Techniker, Fachwirt oder Erzieher – altersunabhängig finanziell unterstützt.

Sie erhalten einkommensunabhängig einen Beitrag zu den Kosten der Fortbildung (Lehrgangs- und Prüfungsgebühren) und bei Vollzeitmaßnahmen zusätzlich einkommens- und vermögensabhängig einen Beitrag zum Lebensunterhalt. Die Förderung erfolgt teils als Zuschuss, teils als zinsgünstiges Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Weitere Informationen und Antragsformulare unter: www.meister-bafoeg.infoexterner Link


Bildungskredit

Informationen unter

http://www.das-neue-bafoeg.deexterner Link
http://www.bildungskredit.de externer Linkund
http://bundesverwaltungsamt.deexterner Link

Beratungstelefon: 0221/758 44 92

Für Sie zuständig

Referat V

Ausbildungsförderung

Brückenstr. 14
97421 Schweinfurt

Öffnungszeiten:
Mo.8:3012:00
Di.8:3014:00
Mi.geschlossen
Do.8:3012:0013:3017:00
Fr.8:3012:00


Ihr Kontakt
Sachgebietsleitung, Amt für Ausbildungsförderung
 Telefon: 09721 / 51-4101
 Fax: 09721 / 51-314


Kontakt
Stadt Schweinfurt
Markt 1
97421 Schweinfurt
Tel: +49 (9721)51-0
Fax: +49 (9721)51-266
E-Mail: buergerservice@schweinfurt.de

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