Das BAföG fördert:
Förderung gemäß BayAFöG ist möglich für:
Die Förderung nach dem BayAFöG ist allerdings nur dann möglich, wenn die Schüler notwendig außerhalb vom Elternhaus untergebracht sind.
Dies ist dann der Fall:
Örtliche Zuständigkeit
Beantragen Sie bitte die Leistungen nach dem BAföG bei dem für Sie zuständigen Amt für Ausbildungsförderung. In der Regel ist zuständig:
Online Antragstellung (für Schüler und Studierende in Bayern)
Bereich Weiterbildung
Meister-BAföG nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)
Mit dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) werden Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung – etwa zum Meister, Techniker, Fachwirt oder Erzieher – altersunabhängig finanziell unterstützt.
Sie erhalten einkommensunabhängig einen Beitrag zu den Kosten der Fortbildung (Lehrgangs- und Prüfungsgebühren) und bei Vollzeitmaßnahmen zusätzlich einkommens- und vermögensabhängig einen Beitrag zum Lebensunterhalt. Die Förderung erfolgt teils als Zuschuss, teils als zinsgünstiges Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Weitere Informationen und Antragsformulare unter: www.meister-bafoeg.info
Bildungskredit
Informationen unter
http://www.das-neue-bafoeg.de
http://www.bildungskredit.de und
http://bundesverwaltungsamt.de
Beratungstelefon: 0221/758 44 92
Mo. | 8:30 | 12:00 | ||
Di. | 8:30 | 14:00 | ||
Mi. | geschlossen | |||
Do. | 8:30 | 12:00 | 13:30 | 17:00 |
Fr. | geschlossen |