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Es wird hiermit bekanntgegeben, dass die Haushaltssatzung des Zweckverbandes für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Schweinfurt für das Haushaltsjahr 2020 gemäß Art. 40 Abs. 1, Art. 24 Abs. 1 KommZG in Verbindung mit Art. 65 Abs. 3 GO und Art. 59 Abs. 3 LkrO im Amtsblatt der Regierung von Unterfranken Nr. 25 vom 10.12.2020 amtlich bekannt gemacht wurde.
Der Haushaltsplan liegt in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Schweinfurt im Landratsamt Schweinfurt, Schrammstr. 1, 97421 Schweinfurt, während der Dienstzeiten zur Einsichtnahme auf.