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Es wird hiermit bekanntgegeben, dass die Haushaltssatzung des Zweckverbandes für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Schweinfurt für das Haushaltsjahr 2017 gemäß Art. 40 Abs. 1, Art. 24 Abs. 1 KommZG in Verbindung mit Art. 65 Abs. 3 GO und Art. 59 Abs. 3 LkrO im Amtsblatt der Regierung von Unterfranken Nr. 12 vom 29. Juni 2017 amtlich bekannt gemacht wurde.
Der Haushaltsplan liegt in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Schweinfurt im Landratsamt Schweinfurt, Schrammstr. 1, 97421 Schweinfurt, während der Dienstzeiten zur Einsichtnahme auf.
Zusätzlich wird darauf hingewiesen, dass die 1. Änderung zur Zweckvereinbarung zwischen dem Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Schweinfurt und dem Landkreis Schweinfurt zur Übertragung von Verwaltungsaufgaben im Amtsblatt der Regierung von Unterfranken Nr. 12 vom 29. Juni 2017 amtlich bekannt gemacht wurde.