Anmeldung
Benutzername
Passwort
 
Neu anmelden Passwort vergessen?
Für Sie zuständig

Referat III
Bürgerservice
Markt 1
97421 Schweinfurt
Tel.: 09721 / 51-0
Fax: 09721 / 51-266
buergerservice@schweinfurt.de

Adresse in Karte anzeigen

Öffnungszeiten:

Mo. 8:00  -  18:00
Di. 8:00  - 18:00
Mi. 8:00  - 18:00
Do. 8:00  - 18:00
Fr.  8:30  - 16:00
1. Samstag im Monat  9:30 - 12:00

Telefonische Erreichbarkeit:

Mo. 8:00  -  16:30
Di. 8:00  - 16:30
Mi. 8:00  - 16:30
Do. 8:00  - 17:00
Fr.  8:30  - 13:00

Konversion Askren Manor

Konversion Askren Manor
Vorbereitende Untersuchungen für das Gebiet der ehemaligen US-Wohnsiedlung Askren Manor

 

Der Stadtrat der Stadt Schweinfurt hat am 28.06.2016 für die Sanierung des Gebiets Askren Manor den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 Baugesetzbuch beschlossen.

Das Gebiet Askren Manor wurde als städtebauliches Problemgebiet ermittelt, für das nach dem Abzug der amerikanischen Streitkräfte umfangreiche Untersuchungen über die Nachnutzungsmöglichkeiten durchgeführt wurden. Nach dem Erwerb des ehemaligen Wohnquartiers durch die Stadt Schweinfurt soll die Entwicklung des Gebietes zu einem lebendigen Wohnquartier gesteuert werden.

Das Untersuchungsgebiet ist im Plan des Stadtentwicklungs- und Hochbauamtes vom 22.02.2017, der Bestandteil dieser Bekanntmachung ist, dargestellt.

Auf die Auskunftspflicht nach § 138 Baugesetzbuch wird verwiesen. Hiernach sind Eigentümer, Pächter uns sonstige zum Besitz oder zur Nutzung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils Berechtigte sowie ihre Beauftragten verpflichtet, der Stadt Schweinfurt oder ihren Beauftragten Auskunft über die Tatsachen zu erteilen, deren Kenntnis zur Beurteilung der Sanierungsbedürftigkeit eines Gebiets oder zur Vorbereitung oder Durchführung der Sanierung erforderlich ist.

Die Belange des Datenschutzes werden für alle Untersuchungen eingehalten. Die von der Stadt Schweinfurt Beauftragten sind verpflichtet, die erhobenen personenbezogenen Daten nur an die Stadt Schweinfurt weiterzugeben. Diese Daten werden nur zu Zwecken der Sanierung verwendet und nach Aufhebung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes gelöscht.

Im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen wird die Sanierungsbedürftigkeit des Gebietes geprüft. Die spätere förmliche Festlegung als Sanierungsgebiet als Ergebnis der vorbereitenden Untersuchungen bedarf einer besonderen Sanierungssatzung. Ab dem Zeitpunkt der öffentlichen Bekanntmachung über den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen kann die Stadt Schweinfurt im Einzelfall ein Baugesuch zurückstellen.

Kontakt
Stadt Schweinfurt
Markt 1
97421 Schweinfurt
Tel: +49 (9721)51-0
Fax: +49 (9721)51-266
E-Mail: buergerservice@schweinfurt.de

Sichere elektronische Kommunikation mit BayernIDexterner Link

Adresse in Stadtplan anzeigen