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Referat III
Bürgerservice
Markt 1
97421 Schweinfurt
Tel.: 09721 / 51-0
Fax: 09721 / 51-266
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Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG)

Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG)

Antrag gem. § 4 BImSchG der ZF Friedrichshafen AG auf Errichtung und Betrieb einer Teststrecke für Kraftfahrzeuge am Standort Röntgenstraße 2, 97424 Schweinfurt

 

Die ZF Friedrichshafen AG, Ernst-Sachs-Straße 62, 97424 Schweinfurt hat bei der Stadt Schweinfurt gemäß § 4 BImSchG einen Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Teststrecke für Kraftfahrzeuge am Standort Röntgenstraße 2, 97424 Schweinfurt, Fl.Nr. 1242/41, Gemarkung Schweinfurt, gestellt.

Bei der Teststrecke handelt es sich gemäß § 4 Abs. 1 Sätze 1 und 3 BImSchG i. V. m. §§ 1, 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 4. BImSchV, Nr. 10.17.1 des Anhangs 1 zur 4. BImSchV um eine immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlage.

Gemäß § 10 Abs. 3 BImSchG i. V. m. § 10 Abs. 1 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) wird der Antrag mit den dazugehörigen Unterlagen bei der Stadt Schweinfurt, Markt 1, 97421 Schweinfurt, Zimmer 403, in der Zeit vom 19.10.2016 bis 18.11.2016 jeweils während der Dienststunden öffentlich ausgelegt.

Während der Auslegungsfrist (19.10.2016 bis 18.11.2016) und innerhalb einer daran anschließenden Einwendungsfrist von zwei Wochen (19.11.2016 bis 02.12.2016) können Einwendungen gegen das Vorhaben bei der Stadt Schweinfurt, Bauverwaltungs- und Umweltamt, Markt 1, 97421 Schweinfurt, schriftlich erhoben werden.

Mit Ablauf des 02.12.2016 sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Die Einwendungen werden dem Antragsteller und den beteiligten Personen, deren Aufgabenbereich berührt ist, bekannt gegeben. Auf Verlangen des Einwenders werden dessen Name und Anschrift vor der Bekanntgabe an den Antragsteller unkenntlich gemacht, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.

Die rechtzeitig gegen das Vorhaben erhobenen Einwendungen werden am 07.12.2016 ab 9 Uhr mit dem Antragsteller und denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, bei der Stadt Schweinfurt, Fraktionszimmer Obere Diele, Markt 1, 97421 Schweinfurt, erörtert.

Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 10 Abs. 4 Nr. 3 i.V.m. Abs. 6 BImSchG die Durchführung des Erörterungstermins im Ermessen der Stadt Schweinfurt steht. Ein Erörterungstermin findet nicht statt, wenn die erhobenen Einwendungen nach Einschätzung der Stadt Schweinfurt keiner Erörterung bedürfen. Diese Entscheidung wird an gleicher Stelle nach Ende der Einwendungsfrist öffentlich bekannt gemacht.

Kontakt
Stadt Schweinfurt
Markt 1
97421 Schweinfurt
Tel: +49 (9721)51-0
Fax: +49 (9721)51-266
E-Mail: buergerservice@schweinfurt.de

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