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Referat III
Bürgerservice
Markt 1
97421 Schweinfurt
Tel.: 09721 / 51-0
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Satzung über die Ehrung verdienter Personen durch die Stadt Schweinfurt

Alle Satzungen und Verordnungen der Stadt Schweinfurt als PDF zum Download finden Sie gesammelt hier.

Satzung über die Ehrungen
verdienter Personen durch die Stadt Schweinfurt
vom 26.07.2016

Die Stadt Schweinfurt erlässt aufgrund Art. 11 Abs. 2 der Bayer. Verfassung, Art. 7 Abs. 2, Art. 16 und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern vom 25.01.1952 (BayBS I S. 461) folgende
 

S a t z u n g

§ 1

(1) Besonders verdiente Frauen und Männer verleiht der Stadtrat

die Stadtmedaille in Bronze, Silber und Gold
die Bürgermedaille in Gold,
das Ehrenbürgerrecht.

Das Ehrenbürgerrecht ist die höchste Auszeichnung, die der Stadtrat vergeben kann.

(2) Eine Ehrung soll lebenden Personen zuteilwerden, die zur Stadt Schweinfurt in enger Beziehung stehen und sich durch besondere Leistungen für die Stadt und ihre Bürger hervorgetan oder das Ansehen der Stadt Schweinfurt gemehrt ha-ben.

§ 2

(1) Die Stadtmedaille trägt auf der Vorderseite die Aufschrift „für verdienstvolles Wir-ken"; die Rückseite zeigt das Wappen der Stadt mit der Umschrift „Stadt Schweinfurt". Die Stadtmedaille wird in Bronze, Silber und Gold verliehen. Mit-glieder des Stadtrates, die eine Wahlperiode dem Gremium angehört haben, können die Stadtmedaille in Bronze erhalten. Mitglieder des Stadtrates, die zwei Wahlperioden dem Gremium angehört haben, können die Stadtmedaille in Silber erhalten. In Gold kann die Stadtmedaille bei einer Ausübung des Ehrenamtes als Mitglied des Stadtrates von vier Wahlperioden verliehen werden. Die Stadtme-daille in Gold wird als vergoldete Silbermedaille gefertigt.

(2) Die Bürgermedaille in Gold wird von Hand gefertigt; sie zeigt auf der Vorderseite erhaben eine Darstellung des Alten Rathauses, den Namen des Geehrten und die Aufschrift „für besondere Verdienste"; die Rückseite trägt das Wappen der Stadt mit der Aufschrift „Stadt Schweinfurt" und das Datum der Verleihung. Die Bürgermedaille wird als vergoldete Silbermedaille gefertigt.

(3) Die Stadt Schweinfurt kann gemäß Art. 16 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern Persönlichkeiten, die sich um die Stadt Schweinfurt besonders verdient gemacht haben zu Ehrenbürgern ernennen. Mit der Verleihung des Eh-renbürgerrechts wird ein vom Oberbürgermeister unterschriebener Ehrenbürger-brief ausgehändigt.

§ 3

Zusammen mit einer Auszeichnung wird in würdiger Form eine vom Oberbürgermeis-ter unterzeichnete Urkunde überreicht.

§ 4

(1) Vorschläge für Ehrungen können vom Oberbürgermeister und von den Mitglie-dern des Stadtrates eingereicht werden.

(2) Der Oberbürgermeister unterbreitet die Vorschläge dem Ältestenausschuss des Stadtrates, der die Art der Ehrung begutachtet. Über das Gutachten beschließt der Stadtrat.

§ 5

Diese Satzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung der Stadt Schweinfurt vom 30.06.1969 außer Kraft.

Kontakt
Stadt Schweinfurt
Markt 1
97421 Schweinfurt
Tel: +49 (9721)51-0
Fax: +49 (9721)51-266
E-Mail: buergerservice@schweinfurt.de

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