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Referat III
Bürgerservice
Markt 1
97421 Schweinfurt
Tel.: 09721 / 51-0
Fax: 09721 / 51-266
buergerservice@schweinfurt.de

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Öffnungszeiten:

Mo. 8:00  -  18:00
Di. 8:00  - 18:00
Mi. 8:00  - 18:00
Do. 8:00  - 18:00
Fr.  8:30  - 16:00
1. Samstag im Monat  9:30 - 12:00

Telefonische Erreichbarkeit:

Mo. 8:00  -  16:30
Di. 8:00  - 16:30
Mi. 8:00  - 16:30
Do. 8:00  - 17:00
Fr.  8:30  - 13:00

Vollzug des Tierseuchenrechts: Bekämpfung der Varroatose bei Bienen

Die Stadt Schweinfurt erlässt folgende

Allgemeinverfügung:
 

  1. Die Behandlung sämtlicher auf dem Gebiet der Stadt Schweinfurt befindlicher Bienenvölker gegen Varroatose wird angeordnet.
     
  2. Die Behandlung ist nach Trachtende (außer bei Jungvölkern, die schon vor Trachtende behandelt werden können) unter Verwendung von arzneimittelrechtlich für die Varroabekämpfung zugelassenen Mitteln durchzuführen.
     
  3. Die Behandlungsanordnung gilt für das Jahr 2016.
     
  4. Auf Antrag können zum Zwecke der Durchführung von Versuchen zur Resistenzzucht Ausnahmen vom Behandlungszwang erteilt werden.
     
  5. Für diese Allgemeinverfügung werden keine Kosten erhoben.
     
  6. Diese Allgemeinverfügung gilt am Tag nach ihrer Veröffentlichung als öffentlich bekanntgegeben.

     

    Schweinfurt, den 23.03.2016

    STADT SCHWEINFURT

    gez. Remelé

    Sebastian Remelé
    Oberbürgermeister


 

Hinweise zur Allgemeinverfügung:

Gemäß Art. 41 Abs. 4 Satz 1 Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetz ist nur der verfügende Teil der Allgemeinverfügung öffentlich bekannt zu machen. Die Allgemeinverfügung liegt mit Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung im Rathaus der Stadt Schweinfurt, Markt 1 (Bürgerservice), 97421 Schweinfurt, aus. Sie kann dort während der üblichen Dienstzeiten bis einschließlich 06.05.2016 eingesehen werden.

Kontakt
Stadt Schweinfurt
Markt 1
97421 Schweinfurt
Tel: +49 (9721)51-0
Fax: +49 (9721)51-266
E-Mail: buergerservice@schweinfurt.de

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