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Für Sie zuständig

Referat IV
Verkehrsplanung
Johann-Modler-Weg 9
97424 Schweinfurt
Tel.: 09721 / 51-4514
stadtentwicklungsamt@schweinfurt.de
Zimmer: 325

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Mo.8:3012:00
Di.8:3012:00
Mi.8:3012:00
Do.8:3012:00
Fr.8:3012:00

Lastenradförderung

Förderrichtlinien
Antrag
Antragszeitraum: 01.03.2024 – 31.12.2024

Die Stadt Schweinfurt als Mitgliedskommune der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Kommunen (AGFK) in Bayern will die Nutzung des Radverkehrs als umweltfreundliche Alternative zum Kfz-Verkehr nachhaltig fördern. Hierzu gehört insbesondere auch die Nutzung von Lastenpedelecs als Alternative zum Zweit- oder Drittauto. Um einen Anschub für den breiteren Einsatz solcher Fahrzeuge zu geben wurde beschlossen, dass die Stadt Schweinfurt die Anschaffung von Lasten-Pedelecs mit einem Zuschuss fördert. Hiermit soll ein Beitrag zur Verbesserung der Luftqualität, zu einer nachhaltigen urbanen Mobilität und zum Klimaschutz geleistet werden.

Kernelemente der Förderrichtlinie: 
LRFGefördert werden Lastenpedelecs (Tretunterstützung bis maximal 25 km/h), die für eine Zuladung von mind. 40 kg und höchstens 150 kg zugelassen sind und Transportmöglichkeit aufweisen oder über Transportmöglichkeiten verfügen, die unlösbar mit dem Fahrrad verbunden sind.

Antragsberechtigt sind Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Schweinfurt ab dem vollendeten 18. Lebensjahr.
Pro Antragsteller und Haushalt kann eine Förderung nach dieser Richtlinie nur einmal und nur für ein Lastenpedelec in Anspruch genommen werden.

Die Förderungen werden nach der zeitlichen Reihenfolge des Eingangs der vollständigen Antragsunterlagen vergeben. Es gilt der Zeitpunkt des Antragseingangs nach Inkrafttreten der Förderrichtlinie. Im Falle der Mittelausschöpfung erfolgt bei zeitgleichem Eingang ein Losentscheid.

Die Förderhöhe beträgt 25 % der Nettokosten, d.h. die Anschaffungskosten abzüglich der Mehrwertsteuer, bis zu einer maximalen Förderhöhe von 1.000 €.

Was muss man tun?

Füllen Sie bitte das Formular aus und senden das unterschriebene Formular zusammen mit den erforderlichen Anlagen an das 

Stadtentwicklungs- und Hochbauamt 
z.H. Herrn Kreisel 
Markt 1 
97421 Schweinfurt 

oder Sie bringen den Antrag persönlich vorbei (Terminvereinbarung unter Tel. 09721/51-4514).

Identitätsnachweis nicht vergessen! 
 

Kontakt
Stadt Schweinfurt
Markt 1
97421 Schweinfurt
Tel: +49 (9721)51-0
Fax: +49 (9721)51-266
E-Mail: buergerservice@schweinfurt.de

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