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Nahverkehrsplan Stadt und Landkreis Schweinfurt

Planungs- und Steuerungsinstrument für den ÖPNV

Der gemeinsame Nahverkehrsplan von Stadt und Landkreis wurde am 12.07.2022 im Kreistag und am 27.09.2022 im Stadtrat beschlossen. 

Insbesondere die politischen Zielsetzungen im Personenbeförderungsgesetz zur Barrierefreiheit des öffentlichen Personennahverkehrs (Zielsetzung: Barrierefreiheit ab dem 01.01.2022 oder Festlegung von Ausnahmen im NVP) und neue verkehrliche Entwicklungen im Nahverkehrsraum Schweinfurt machten eine Fortschreibung des Nahverkehrsplanes zwingend erforderlich. 

Die Festlegungen im Nahverkehrsplan sind immens wichtig für die Entwicklungen des ÖPNV im Nahverkehrsraum. Der Nahverkehrsplan dient dem Aufgabenträger (Stadt Schweinfurt) als Planungsinstrument in den verschiedensten Bereichen des öffentlichen Personennahverkehrs (z. B. Erschließung, Linienführung, neue Mobilitätsformen, Bedienqualität (Taktung), Fahrzeug- und Haltestellenausstattung, Infrastruktur, Barrierefreiheit, künftige Entwicklungen wie Verkehrsverbund, Digitalisierung), Steuerungsinstrument im ÖPNV (z. B. Überwachung der Qualität der Verkehrsdurchführung), Vergabeinstrument (Es werden die Standards festgelegt, die in Vergabeverfahren durch Unternehmen erreicht werden müssen. Durch die Vorabbekanntmachungen/ Ausschreibungen werden die Planungen kostenwirksam und verbindlich).

Beteiligt an der Erstellung des neuen Nahverkehrsplans für Stadt und Landkreis Schweinfurt waren u.a. der ÖPNV-Beirat (Mitglieder des Stadtrats), Behindertenbeauftragte, die Stadtwerke Schweinfurt, Träger öffentlicher Belange, Verbände (Verkehrsclub Deutschland, Pro Bahn), die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der Landkreisgemeinden sowie die Nachbarlandkreise. 


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