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Sammler, Beförderer, Händler und Makler von nicht gefährlichen Abfällen

Mit der Einführung des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes zum 01.06.2012 unterliegen erstmals Umgang und Transport von nicht gefährlichen Abfällen gesetzlichen Regelungen. Um Ihnen als Sammler, Beförderer, Händler und / oder Makler die Umsetzung der neuen Anforderungen zu erleichtern steht Ihnen anbei unser städtisches Anzeigeformular zur Verfügung.

Anzeige gemäß § 53 KrWG

Kontakt
Stadt Schweinfurt
Markt 1
97421 Schweinfurt
Tel: +49 (9721)51-0
Fax: +49 (9721)51-266
E-Mail: buergerservice@schweinfurt.de

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