Mit der Einführung des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes zum 01.06.2012 unterliegen erstmals Umgang und Transport von nicht gefährlichen Abfällen gesetzlichen Regelungen. Um Ihnen als Sammler, Beförderer, Händler und / oder Makler die Umsetzung der neuen Anforderungen zu erleichtern steht Ihnen anbei unser städtisches Anzeigeformular zur Verfügung.