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Besitz geschützter Tiere und Pflanzen

Exotische Tiere und Pflanzen faszinieren immer mehr Bürgerinnen und Bürger. Doch was muss ich beim Umgang mit diesen beachten? Darf ich exotische Pflanzen ohne weiteres besitzen? Was gilt für das Halten von geschützten Tieren?

Damit Ihnen kein Fauxpas passiert, sind hier einige rechtliche Informationen für Sie zusammengestellt:

Neben verschiedenen heimischen Tier- und Pflanzenarten gibt es auch weltweit sehr viele die unter internationalen oder regionalen Schutz gestellt sind. Bevor Sie sich zu einer Haltung entschließen sollten Sie sich immer vergewissern, welcher Schutzstatus in einem solchen Fall vorliegt. Sollten Sie bzgl. des Schutzstatus von Tier / Pflanze unsicher sein, können Sie sich gerne mit uns in Verbindung setzen oder selbst unter http://www.wisia.deexterner Link recherchieren. Neben einer möglichen Meldepflicht bei der zuständigen Behörde, ist auch auf das Vorliegen evtl. benötigter Dokumente bei einem Erwerb zu achten. Verstöße können im schlechtesten Fall als Straftat bewertet und mit hohen Geld- oder sogar Freiheitsstrafen geahndet werden.

Für die Anmeldung geschützter Wirbeltiere steht Bürgern der Stadt Schweinfurt hier das entsprechende Formular zur Verfügung. Bitte füllen Sie dieses aus und bringen es, zusammen mit den entsprechenden Dokumenten, bei uns vorbei. Den Hintergrund für die Fotodokumentation bei Schildkröten finden Sie hier.

Weitere Informationen finden Sie in unserem Faltblatt "Haltung geschützter Arten".

Kontakt
Stadt Schweinfurt
Markt 1
97421 Schweinfurt
Tel: +49 (9721)51-0
Fax: +49 (9721)51-266
E-Mail: buergerservice@schweinfurt.de

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