Vollzug des Kreislaufwirtschaftsgesetztes
Hinweise zur Neufassung der Abfallbeauftragtenverordnung
Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
Antrag der ML Lubrication GmbH auf Erteilung einer Genehmigung nach § 4 i. V. m. § 19 BImSchG zur Errichtung und Betrieb einer Lager- und Logistikhalle am Standort Madridstraße 11, 97424 Schweinfurt; Bekanntgabe gem. § 5 Abs. 2 Satz 1 UVPG des Ergebnisses der standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls nach § 7 Abs. 2 UVPG
Die ML Lubrication GmbH hat bei der Stadt Schweinfurt gemäß § 4 BImSchG einen Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Lager- und Logistikhalle mit einer Lagerkapazität für Öl- und Schmierstoffe von 3.000 Tonnen am Standort Madridstraße 11, 97424 Schweinfurt beantragt.
Öffentliche Bekanntmachung
Umsetzung der IE-Richtlinie
Ein Teil der nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigungsbedürftigen Anlagen fällt wegen einer besonderen Umweltrelevanz unter den Anwendungsbereich der Richtlinie 2010/75/EU (IE-RL). Diese Anlagen sind im Anhang der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) mit einem E gekennzeichnet. Die Einstufung als E-Anlage hat vor allem Auswirkungen auf die verbindliche Umsetzung von BVT-Schlussfolgerungen und auf die Überwachung der Anlagen.
Die Regierung von Unterfranken hat einen Überwachungsplan für alle in Unterfranken betroffenen Anlagen erstellt, der die Grundlage für die Überwachungsprogramme der einzelnen Überwachungsbehörden bildet. Die kreisfreie Stadt Schweinfurt hat hieraus ihre jeweiligen Überwachungsprogramme für die im Stadtgebiet befindlichen Anlagen entwickelt.
Weitere Informationen finden Sie im Internet auf den Seiten der Regierung von Unterfranken und des Landesamts für Umwelt
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Dokumente:
Überwachungsprogramm Stadt Schweinfurt
Anlage 1 - IE - Anlagen Stadt Schweinfurt
Anlage 2 – Bewertungsschema Tabelle
Anlage 2 – Bewertungsschema Text (barrierefrei)
Anlage 3 – Überwachungsbericht (barrierefrei)
Anlage 4 – IE-Anlagenübersicht mit abweichenden Überwachungsbehörde
Überwachungsberichte für Anlagen, die unter die IE-Richtlinie fallen:
Überwachungsbericht GKS-Gemeinschaftskraftwerk Schweinfurt GmbH, Heizkraftwerk, 2021
Cramer Mühle, Getreidemühle, 2021: Überwachung steht noch aus, ist für die erste Jahreshälfte 2022 geplant (Stand: 15.02.2022)
ZF Friedrichshafen AG, Emulsionsspaltanlage, 2020: Behördliche Überwachung steht noch aus, ist für die erste Jahreshälfte 2022 geplant (Stand: 15.02.2022)
Überwachungsbericht Stadtwerke Schweinfurt GmbH, 2021
Überwachungsbericht Schaeffler Technologies AG & Co. KG, 2021
Überwachungsbericht GKS-Gemeinschaftskraftwerk Schweinfurt GmbH, Heizkraftwerk, 2020
Überwachungsbericht Cramer Mühle, 2019
Überwachungsbericht GKS-Gemeinschaftskraftwerk Schweinfurt GmbH, Spitzenheizwerk Nord, 2019
Überwachungsbericht ZF Friedrichshafen AG Emulsionsspaltanlage, 2017
Änderungs-/Genehmigungsbescheide
Nach § 10 Abs. 8a BlmSchG sind bei Anlagen nach der Industrieemissionsrichtlinie die Genehmigungsbescheide (auch Änderungsbescheide) und die nachträgliche Anordnungen sowie die Bezeichnung des für die Anlage maßgeblichen BVT-Merkblattes im Internet bekannt zu machen. Dies gilt für Bescheide seit dem 07. Januar 2013, nicht jedoch für bereits früher ergangene Genehmigungen (Altbescheide). Das heißt, dass Genehmigungen für IE-Anlagen, die vor dem Inkrafttreten der IE-RL erteilt wurden, nicht veröffentlicht werden. Gleiches gilt für etwaig erlassene Anordnungen nach § 17 BImSchG.
Die festgesetzten Emissionsgrenzwerte stehen im Einklang mit allen aktuell anzuwendenden BVT-Schlussfolgerungen. Seit Inkrafttreten der IE-Richtlinie hat es keine weiteren Bescheide zu den Anlagen gegeben.
Stadtwerke Schweinfurt GmbH, Anlage zum Umschlag und zur zeitweiligen Lagerung von Abfällen (AO nach § 17 BImSchG v. 19.10.2021)
Bezeichnung des maßgeblichen BVT-Merkblattes: "Merkblatt über die besten verfügbaren Techniken für Abfallbehandlungsanlagen"
Stadtwerke Schweinfurt GmbH, Anlage zum Umschlag und zur zeitweiligen Lagerung von Abfällen (23.11.2020)
Bezeichnung des maßgeblichen BVT-Merkblattes: "Merkblatt über die besten verfügbaren Techniken für Abfallbehandlungsanlagen"
GKS-Gemeinschaftskraftwerk Schweinfurt GmbH, Heizkraftwerk (08.08.2019)
Bezeichnung der maßgeblichen BVT-Merkblätter: "Merkblatt über die besten verfügbaren Techniken für Großfeuerungsanlagen" sowie "Merkblatt über die besten verfügbaren Techniken für Abfallverbrennungsanlagen"
Umsetzung der IE-Richtlinie für eigenständige Abwasseranlagen
Der Überwachungsplan gemäß § 8 Abs. 5 und § 9 der Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungs-Verordnung (IZÜV) soll eine planmäßige und nachvollziehbare Überwachung von eigenständigen Abwasserbehandlungsanlagen, in die Abwasser aus IE-Anlagen eingeleitet wird, sicherstellen.
Überwachungsprogramm Abwasseranlagen
Anlage 1 – eigenständige Abwasseranlagen
Anlage 3 – Überwachungsbericht
Überwachungsberichte für Abwasserbehandlungsanlagen, die unter die IE-Richtlinie fallen:
Überwachungsbericht ZF Friedrichshafen AG, Abwasserbehandlungsanlage Werk Nord
Überwachungsbericht ZF Friedrichshafen AG, Abwasserbehandlungsanlage Werk Süd
Überwachungsbericht Schaeffler Technologies AG & Co. KG, Zentrale Abwasserbehandlungsanlage (ZABA)
Genehmigungsbescheide:
ZF Friedrichshafen AG, Abwasserbehandlungsanlage Werk Nord (27.05.2019)
ZF Friedrichshafen AG, Abwasserbehandlungsanlage Werk Süd (13.08.2020)
Schaeffler Technologies AG & Co. KG, Zentrale Abwasserbehandlungsanlage (ZABA): steht noch aus (Stand: 11.02.2021)