Mittags-/Nachtruhe für Haus- und Gartenarbeiten
Im Stadtgebiet Schweinfurt regelt die Verordnung der Stadt Schweinfurt über Lärm und Tiere (Ortsrecht – abweichende Regelungen in anderen Gemeinden möglich) Ruhezeiten für ruhestörende Haus- und Gartenarbeiten. Als ruhestörende Arbeiten sind alle im Haushalt und Garten anfallenden geräuschvollen Arbeiten (z. B. hämmern, bohren, Rasen mähen etc.), durch die die Nachbarschaft gestört wird, anzusehen. Diesbezüglich sind folgende Ruhezeiten einzuhalten:
Mittagsruhe: werktags von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Nachtruhe: werktags von 20.00 Uhr bis 08.00 Uhr
An Sonn- und Feiertagen sind ruhestörende Haus- und Gartenarbeiten grundsätzlich nicht zulässig.
Den Verordnungstext können Sie hier einsehen.
Bitte beachten Sie, dass Ihr Vermieter abweichend von der Verordnung strengere Ruhezeiten in der Hausordnung festlegen kann (z. B. Nachtruhe bis 09.00 Uhr). Das Aufweichen der Ruhezeiten ist hingegen nicht möglich (z. B. Nachtruhe bis 07:00 Uhr).
Ihr Ansprechpartner:
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Bauverwaltungs- und Umweltamt, Sachgebiet Umweltschutz (Untere Immissionsschutzbehörde), Tel. 09721/51-3459 oder -3460, E-Mail: umweltschutz@schweinfurt.de.