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Artenschutz bei Bau- und Sanierungsmaßnahmen

Warum ist Artenschutz eigentlich so wichtig? 

Der Mensch verändert seine Umwelt in vielen Bereichen. Dadurch gehen Lebensräume verloren. Es werden aber auch viele neuartige Lebensräume in den verschiedensten Kulturlandschaften und auch im Siedlungsbereich geschaffen. Als Folge des Verlustes an natürlichen Lebensräumen haben viele Arten in den letzten Jahrhunderten ihre Lebensweise der des Menschen, als sogenannte Kulturfolger, angepasst und nutzen gerade Gebäude mit ihren Spalten, Simse, Traufkästen, Dachstühlen und Höhlungen als künstliche Felsenlandschaft. Dem Menschen fällt damit eine besondere Verantwortung zu, da leider ein großer Anteil unserer heimischen Tier- und Pflanzenarten im Bestand stark gefährdet ist.

Häufig wissen die Anwohner jedoch gar nichts von ihren Untermietern, sodass die Fortpflanzungs- und Ruhestätten an den alten Gebäuden regelmäßig Abbruch- und Sanierungsmaßnahmen zum Opfer fallen. Gerade die modernen Bautechniken und Wärmeschutzmaßnahmen oder der Ausbau von Dachböden zu Wohnräumen führen unter anderem dazu, dass eine Vielzahl von Quartieren zerstört wird und schlimmstenfalls Tiere zu Tode kommen. Artenschutz ist daher auch eine moralische Verpflichtung um den Rückgang unserer „Gebäudebrüter“ aufzuhalten.

Lebensstätten geschützter Arten
Alle Bauwerkstypen können Fortpflanzungs- oder Ruhestätten geschützter Arten beherbergen. Dabei handelt es sich um Nistplätze, Brutstätten, Balz- und Paarungsplätze, Schlafplätze, Winter- und Sommerquartiere. Als Beispiel seien hier die gebäudebrütenden Wildvögel wie Haussperling, Mehl- und Rauchschwalbe, Mauersegler, Hausrotschwanz und Dohle, aber auch Säugetiere wie Fledermäuse und Siebenschläfer sowie Hornissen genannt. Dabei können sich die Quartiere unter anderem in nicht ausgebauten oder kaum genutzten Dachböden, unterhalb der Ziegeleindeckung, hinter Verkleidungen, in Rollokästen, hinter Fensterläden, unter Dachüberständen, in Spalten, Kellern oder ungenutzten Gebäudeteilen befinden.
1. Wespennesst im Dachboden2. Haussperlingsnest unter Traufziegel3. Haussperling unter Dachüberstand4. Haussperlinge unter Fensterbrettern und Putzleisten5. Mauersegler in Trempel6. Einflug Mauersegler7. Einflugmöglichkeiten Mauersegler Haussperling 16. Mehlschwalbennest17. Mehlschwalbennester

Mittlerweile stellen selbst die Wärmedämmverbundfassaden häufig genutzte Fortpflanzungs- und Ruhestätten für Spechte und ihre Folgenutzer dar.

 10. Ersatzquartiere Mauersegler und Spechthöhlen WDVS 11. Ausflug Star aus Spechthöhle

Bei Maßnahmen an Gebäuden, z. B. Abbruch, bauliche und energetische Sanierung, Ausbau von Dachgeschossen etc. wird häufig ein Großteil der Quartiere dieser Tierarten zerstört. Schlimmstenfalls werden während den Baumaßnahmen anwesende Tiere oder ihre Jungtiere verletzt oder getötet.

Werden Bauwerke neu errichtet oder bestehende Bauwerke durch Anbauten erweitert, können auch Gehölzbestände betroffen sein, die Fortpflanzungs- und Ruhestätten geschützter Arten aufweisen. Als Beispiel seien hier unter anderem die Nester von Krähen- und Greifvögeln sowie Eulen, Specht- und Faulhöhlen, Spalten, abgeplatzte Rinde genannt. 

12. Saatkrähennester in Bäumen13. Baum mit Spechthöhle14. Obstbaum mit Faulhöhle19. Hornissennest in Baumhöhle

Müssen Gehölzbestände zur Vorbereitung einer Baumaßnahme entfernt werden, sind auch hier die artenschutzrechtlichen Vorgaben einzuhalten.

Wer bzw. was ist geschützt? 
Alle europäischen Vogelarten sind besonders, manche sogar streng geschützt. Bei den an Gebäuden brütenden Vogelarten, die ihre Nester regelmäßig nutzen, wären besonders Mehlschwalbe (Außennester), Rauchschwalbe (innerhalb der Gebäude), Mauersegler sowie Haussperling, Star und Hausrotschwanz (Nischenbrüter) hervorzuheben, die selbst in der Schweinfurter Innenstadt regelmäßig vorkommen. Aber auch Turmfalke, Schleiereule und Dohle können betroffen sein.

Auch viele Fledermausarten haben ihre Quartiere in den Spalten von Bauwerksrissen, in Jalousiekästen, Verblendungen, Verkleidungen sowie in Dachböden und zugänglichen Kellern.

8. Fledermausquartiere hinter Attika und Rollokästen9. Fledermausquartier hinter Markise

Dabei ist zwischen Fledermaus-Wochenstubenquartier, regelmäßig genutztes Sommerquartier von Einzeltieren, Zwischenquartier, Paarungsquartier und Winterquartier zu unterscheiden, die jedoch gleichermaßen unter Schutz stehen – auch in Abwesenheit der Tiere.

Vermeiden Sie bitte grundsätzlich Störungen in der Fortpflanzungszeit bzw. Brutsaison oder während der Winterruhe der Fledermäuse.

Da die gebäudebrütenden Vögel sowie die Fledermäuse ihre Nist- und Ruheplätze im Allgemeinen jedes Jahr wieder aufsuchen, dürfen ihre Fortpflanzungs- und Ruhestätten auch dann nicht zerstört werden, wenn sie unbesetzt sind.

Wespen-, Hornissen- und Hummelnester stehen ebenfalls unter Schutz und dürfen daher nicht zerstört werden. Allerdings werden sie, wie die Nester der meisten Singvögel, nur einmal genutzt und dürfen nachdem sie verlassen wurden auch entfernt werden. Weitere Informationen finden Sie hier.

Sind bauliche Maßnahmen beabsichtigt, die zu einer Beeinträchtigung von anderen besonders oder streng geschützten Tieren und ihren Fortpflanzungs- und Ruhestätten führen können (z.B. ein Zauneidechsenvorkommen auf einem Baugrundstück), gelten ebenfalls die oben genannten Ausführungen.

Die kritischen Phasen bei den gängigsten Gebäudebrütern finden Sie hier:

März

April

Mai

Juni

Juli

August

Sept.

A

M

E

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M

E

A

M

E

A

M

E

A

M

E

A

M

E

A

M

E

Mauersegler

Mehlschwalbe

Rauchschwalbe

Haussperling

Hausrotschwanz

Dohle

Turmfalke

Brutzeit         

Kritische Übergangszeit


Fazit
Vergewissern Sie sich bitte vor Durchführung einer Maßnahme, ob ausgeschlossen werden kann, dass entsprechende Arten oder ihre Fortpflanzungs- oder Ruhestätten betroffen sind. Sind Arbeiten vorgesehen, die geschützte Tierarten beeinträchtigen können, bitten wir Sie die Untere Naturschutzbehörde zu informieren. Diese wird das weitere Vorgehen mit Ihnen besprechen. Können die Brutplätze von Vögeln und/oder Quartiere von Fledermäusen nicht erhalten werden, wird eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung oder Befreiung nach dem Bundesnaturschutzgesetz erforderlich.

Artenschutz ist im Allgemeinen kein Verhinderungsgrund. Bei rechtzeitiger Planung (möglichst 12 Monate Vorlauf) können zeitliche Anpassungen und/oder Maßnahmen zur Vermeidung, wie z. B. Erhalt oder Neuschaffung von Quartieren, meist ohne erhebliche Mehrbelastungen der Bauherren, vorgesehen werden.

15. Anflug Mauersegler in Einbaukästen18. Ersatznester Mehlschwalbe mit Kotbrett20. Fledermauseinbaukästen und Attikaquartiere

Solche Maßnahmen dienen dem Fortbestand der geschützten Arten und damit der Erhaltung der biologischen Vielfalt.

Wir möchten an dieser Stelle vorsorglich darauf hinweisen, dass vorsätzliche oder fahrlässige Verstöße gegen die artenschutzrechtlichen Verbote mit Geldbuße geahndet werden können. In bestimmten Fällen sind auch strafrechtliche Konsequenzen möglich.

Fledermäuse benötigen unseren Schutz. Um auf die Tiere, ihre Probleme und vor allem den Quartiermangel aufmerksam zu machen, wurde vom Landesamt für Umwelt die Aktion „Fledermäuse willkommen“ ins Leben gerufen. Wer vorhandene Fledermausquartiere - auch bei Sanierungen - erhält oder neue schafft, kann dies durch die Plakette „Fledermäuse willkommen“ sichtbar machen. Informationen und auch Antragsunterlagen finden Sie hierexterner Link.


Bildrechte: Heike Schirmer (Stadt Schweinfurt)

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