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Vorgärten - Was wird geregelt?
„Vorgärten von bebauten Grundstücken sind flächig zu begrünen und mit standortgerechten Bäumen, Sträuchern, Stauden, Wiesen- und Rasenflächen flächig zu bepflanzen. Hiervon ausgenommen sind notwendige Wege.“ (§ 2 Abs. 1 der Begrünungssatzung)
Vorgärten sind die Eingangsbereiche des Hauses und sollten einladend gestaltet werden. Nachdem in den letzten Jahren die Vorgärten vermehrt als Schotter- und Kiesgärten angelegt oder für Stellplätze, manchmal sogar grundlos - da vermeintlich einfacher sauber zu halten - befestigt wurden, wurde über die Begrünungssatzung dem entgegengetreten. Ziel der Begrünungssatzung ist es die versiegelten Flächen zu reduzieren und mit grünen Vorgärten dem Klimaschutz, der Ökologie und dem Stadtbild Rechnung zu tragen.
Wie definiert sich der Vorgarten?
Beim Vorgarten handelt es sich um den Bereich zwischen Baugrenze und dem öffentlichen Weg / Straße über den / der die Erschließung erfolgt. Wird die Baugrenze nicht über einen Bebauungsplan festgesetzt, gilt die faktische Baugrenze. Das heißt, die Nachbarbebauung wird dabei als Maßstab herangezogen.
Was ist im Vorgarten zulässig?
Sollen im Vorgarten neben dem Erschließungsweg weitere Flächen, z. B. für Mülltonnen, Stellplätze etc. befestigt werden, so wird eine Abweichung von der Begrünungssatzung erforderlich. Hierfür muss ein Antrag gestellt werden. Ob eine Abweichung im jeweiligen Fall in Aussicht gestellt werden kann, bedarf einer näheren Prüfung des Bauverwaltungs- und Umweltamtes der Stadt Schweinfurt. Abweichungen von der Begrünungssatzung werden in der Regel mit Auflagen, wie z. B. Verwendung von wasserdurchlässigen begrünten Flächenbefestigungen, verbunden.
Die unbefestigten Flächen sind flächig zu begrünen. Wie Sie die Flächen begrünen wollen, ob mit Rasen, Wiese, Stauden oder Gehölzen, steht Ihnen frei. Die Pflanzdichte ergibt sich durch die Wahl der Pflanzen und die jeweilige Wüchsigkeit. Bodendecker werden in der Regel dichter gepflanzt als Solitärsträucher oder Leit- bzw. Gerüststauden.
Unzulässig sind reine Schotter- und Kiesflächen ohne oder mit nur einzelnen Pflanzen. Auch das alleinige Abdecken der Flächen mit Rindenmulch oder anderen Materialien (Glas oder Ähnliches.), ohne oder mit nur vereinzelten Pflanzen, genügt nicht den Anforderungen der Begrünungssatzung.
Wird die Fläche bepflanzt, können die Pflanzflächen jedoch zum Schutz des Bodens und um die Feuchtigkeit im Boden zu halten mit Splitt, Rindenmulch oder anderen Mulchmaterialien fachgerecht abgemulcht werden. Bitte beachten Sie: Auch die Abdeckung des Bodens mit Kunstrasen gilt nicht als Begrünung der Fläche im Sinne der Begrünungssatzung!
Wenn der Bebauungsplan Regelungen trifft
Existiert für Ihr Grundstück ein Bebauungsplan, der Regelungen zur Begrünung des Vorgartens trifft, ist die Begrünungssatzung nicht anzuwenden. In dem Fall gelten die Regelungen des Bebauungsplans. Bei Fragen zu Bebauungsplänen können Sie sich an das Stadtplanungs- und Hochbauamt der Stadt Schweinfurt wenden. Soll von den Festsetzungen in begründeten Fällen abgewichen werden, wäre eine isolierte Befreiung vom Bebauungsplan erforderlich.
Dachbegrünung - Was wird geregelt?
„Flachdächer mit einer Dachneigung bis zu 10° sind ab einer Gesamtfläche von 10 m² flächig zu begrünen. Lichtdurchlässige Überdachungen sind hiervon ausgenommen, soweit es sich nicht um Überdachungen für Stellplätze handelt.“ (§ 3 Abs. 1 der Begrünungssatzung).
Die Dachbegrünung ist gemäß der FLL-Dachbegrünungsrichtlinie in ihrer aktuellen Ausgabe herzustellen. Diese definiert allgemein gültige Grundsätze und Anforderungen an die Planung, Ausführung und Unterhaltung von Dachbegrünungen.
Dachbegrünungen tragen zur allgemeinen Verbesserung des Stadtklimas bei. Sie mindern Hitzeinseln in dicht bebauten Gebieten, filtern Luftschadstoffe/Feinstaub und regulieren Spitzenabflüsse bei Starkregenereignissen. Gründächer bieten auch neue Lebensräume für Flora und Fauna, wie beispielsweise heimische Insekten. Zudem kommen weitere Funktionen, wie schützende Wirkung für die Dachabdichtung, Wärmedämmung, Regenwasserrückhalt und ökologische Ausgleichsfunktion hinzu.
Wie definiert sich die Dachbegrünung?
Es wird zwischen extensiven und intensiven Dachbegrünungen unterschieden. Die extensiven Gründächer zeichnen sich durch eine geringe Aufbauhöhe (ca. 8-15 cm), geringes Gewicht (ca. 80-170 kg/m²) und eine trockenheitsverträgliche und pflegeleichte Vegetation aus. Extensivbegrünungen werden nur zur Pflege ein- bis zweimal im Jahr begangen. Dagegen sind Intensivbegrünungen erweiterte Wohnräume (Dachgärten), auf denen ähnliche Pflanzen wachsen wie bei bodengebundener Begrünung. Dementsprechend ist der Gründachaufbau höher (ab ca. 25 cm) und schwerer (ab ca. 300 kg/m²). Die Pflege gestaltet sich je nach Pflanzenauswahl mehr oder weniger aufwändig (siehe auch BuGG-Marktreport Gebäudegrün 2022).
Dementsprechend unterschiedlich sind auch die Pflanzen, die bei beiden Formen verwendet werden können:
Bei intensiver Begrünung kann die Bepflanzung praktisch frei gewählt werden. Hier können Gräser, Kräuter, Stauden und Gehölze gepflanzt werden. Bei extensiver Begrünung ist die Bepflanzung hingegen eingeschränkt auf Sedum, Kräuter, Gräsern und einige wenige Knollenpflanzen.
Wie erfolgt der Aufbau einer Dachbegrünung?
Die extensive Dachbegrünung beschreibt eine Pflanzfläche auf dem Dach, die in der Regel nicht betreten wird und nicht zur freizeitlichen Nutzung dient. Dieses naturbelassene Gründach bedarf wenig Pflege und erhält sich in der Regel selbstständig. Es handelt sich um einen Belag mit einer Höhe von max. 15 cm. Beim mehrschichtigen Aufbau besteht dieser aus Dränschicht, Substrat sowie robusten Pflanzen und setzt sich im Allgemeinen aus Wurzelschutzfolie, Schutzvlies, Drainagematten sowie Filter- und Speichervlies zusammen. Das anschließende Substrat nimmt gerade so viel Wasser auf, dass es für die trockenliebenden Pflanzen reicht. Um längere Trockenphasen überbrücken zu können, wird Regenwasser zusätzlich in den Drainagematten gespeichert. Bei der einschichtigen Bauweise übernimmt die Substratschicht die Funktionen von Drän- und Vegetationstragschicht.
Eine extensive Dachbegrünung bedarf kaum Pflege. In der Regel genügt ein 1 bis 2 Mal jährlicher Kontrollgang.
Bei intensiven Dachbegrünungen, auch Dachgärten genannt, handelt es sich um aufwändige Begrünungen mit Stauden und Sträuchern, aber auch Rasenflächen und im Einzelfall auch mit Bäumen. Sie müssen intensiv gepflegt werden, wozu insbesondere eine regelmäßige Versorgung mit Wasser und Nährstoffen gehört.
Grundsätzlich ist bei beiden Arten der Dachbegrünung die Statik zu beachten. Das Dach muss ausreichende Traglast aufweisen, bevor es mit einem Aufbau belastet wird. Dachterrassen mit intensiver Dachbegrünung und teilweise schwerem Bodenbelag beanspruchen die Belastbarkeit eines Flachdaches stark. Lassen Sie die Statik im Vorfeld von einem Fachmann unbedingt prüfen, wenn Sie planen eine Dachterrasse anzulegen oder ein Flachdach zu begrünen.
Kombination der Dachbegrünung mit einer Photovoltaikanlage
In der heutigen Zeit steht für viele Gebäudebesitzer das Errichten einer Photovoltaikanlage im Vordergrund. Eine Dachbegrünung kann jedoch mit entsprechender Vorplanung sehr gut mit einer Photovoltaikanlage verbunden werden. Mit der Kombination „Dachbegrünung und Solarnutzung“ ergibt sich auch ein wesentlicher Synergieeffekt hinsichtlich des erhöhten Wirkungsgrades der PV-Module. Begrünte Dächer sorgen dafür, dass PV-Anlagen im Sommer mehr Leistung bringen, dies vor dem Hintergrund, dass der Wirkungsgrad der meisten PV-Module sinkt, wenn sich die Betriebstemperatur über 25 °C aufheizt. Eine begrünte Dachfläche heizt sich an heißen Sommertagen hingegen weniger auf als eine nicht begrünte Fläche, weshalb die Solarmodule im Vergleich eine höhere Leistung erzielen.
Um die begrünte Dachfläche nicht unnötig einzuschränken, müssen Anlagen zur solaren Energiegewinnung (Photovoltaik/Solarthermie) aufgeständert in eine extensive Dachbegrünung integriert werden.
Die Steuerung des Wachstums der Pflanzen ist abhängig von Typ und Höhe des Substrats. Um verschattenden Pflanzenaufwuchs im Bereich von Solaranlagen zu vermeiden, kann die zu erwartende Pflanzenhöhe vor der energieaktiven Paneelvorderseite durch eine geringere Substrathöhe (bis 7 cm) geregelt werden. Zur Bepflanzung eignen sich hier niedrigwachsende Arten ohne bzw. mit kurzen Blütenständen. Zur Unterstützung einer höheren Artenvielfalt am Standort kann die Substrathöhe unter und hinter den Paneelen höher aufgebaut (12 cm) werden. Damit wird in der Regel auch der Pflanzenaufwuchs kräftiger. Der Aufwand für Pflege und Wartung der Dachbegrünung kann auf diese Weise wirtschaftlich gestaltet werden.
Wenn der Bebauungsplan Regelungen trifft
Bestehen in Bebauungsplänen Festsetzungen hinsichtlich Dachbegrünungen, sind diese grundsätzlich vorrangig zu beachten. Trifft jedoch der Bebauungsplan keine Regelungen zu erforderlichen Dachbegrünungen, ist die Begrünungssatzung heranzuziehen. An dieser Stelle ist zu erwähnen, dass das Aufstellen von Anlagen zur Nutzung von Sonnenenergie nicht von der Herstellung einer Dachbegrünung entbindet.
Was gilt bei Sanierungsmaßnahmen:
Wird ein nicht begrüntes Dach saniert, ist die Begrünungssatzung nicht anzuwenden. Soll das Dach dennoch begrünt werden, besteht die Möglichkeit Fördermittel, z.B. Förderrichtlinie zur Gewährung von Zuschüssen für die Begrünung von Gebäuden, Freiflächen und Entsiegelungsflächen der Stadt Schweinfurt, in Anspruch zu nehmen.
Bildrechte: Heike Schirmer (Stadt Schweinfurt), Rainer Trost (Gesellschaft der Staudenfreunde e. V.)