Die Entsorgung von gefährlichen Abfällen unterliegt der Nachweisverordnung.
Wenn gewerbliche Betriebe im Jahr mehr als 2 Tonnen gefährlichen Abfall zu entsorgen haben, benötigen sie hierfür eine Abfallerzeugernummer. Die Abfallerzeugernummer ist eine neunstellige Identifikationsnummer, die ein Abfallerzeuger bzw. Abfallbesitzer benötigt, um bei der Entsorgung seiner gefährlichen Abfälle am elektronischen Abfallnachweisverfahren (eANV) teilnehmen zu können. Sie kennzeichnet den Ort an dem der Abfall entsteht. Gleichzeitig ist sie notwendig, um eine ordnungsgemäße und umweltgerechte Entsorgung von gefährlichen Abfällen nachweisen zu können.
Für jede Anfallstelle (z. B. Baustelle, Betriebsstätte) ist eine separate Erzeugernummer zu beantragen. Zuständig ist stets die Kreisverwaltungsbehörde, in dessen Gebiet die Anfallstelle liegt.
Die Zuständigkeit innerhalb der Stadtverwaltung Schweinfurt liegt bei der Unteren Abfallbehörde. Erzeugernummern werden auf Antrag erteilt. Der Antrag ist mit den nachfolgenden Informationen an umweltschutz@schweinfurt.de zu stellen:
Die Regelung gilt nicht für private Haushaltungen.