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Für Sie zuständig

Referat III
Klimaschutzmanagerin, Fachkraft für Naturschutz
Johann-Modler-Weg 9
97424 Schweinfurt
Tel.: 09721 / 51-3453
Fax: 09721 / 51-6801
umweltschutz@schweinfurt.de; klimaschutz@schweinfurt.de
Zimmer: 128

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Mo.08:3012:00
Di.08:3012:00
Mi.08:3012:00
Do.08:3012:0014:0017:00
Fr.08:3012:00

Förderprogramm Heizungssanierung

Der Austausch veralteter, ineffizienter Heizungsanlagen durch moderne, regenerative Heizungen spielt zur Reduzierung der CO2-Emissionen im Stadtgebiet eine wichtige Rolle. Daher unterstützt die Stadt Schweinfurt private Hauseigentümer bei dem Austausch ihrer alten Heizungsanlage mit einem freiwilligen Zuschuss. Voraussetzung ist, dass ein von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zertifizierter Energieberater im Abgleich mit weiteren eventuell anstehenden Sanierungsmaßnahmen den Ersatz durch moderne, regenerative Wärmeerzeuger empfohlen hat. Gefördert wird auch die Umstellung auf einen Fernwärmeanschluss. Die Richtlinie zum Förderprogramm finden Sie hier.

Förderprogramm Heizungssanierung

Wie hoch ist der Zuschuss?

  • Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal 1.000 Euro pro Heizungssanierung. Der Zuschuss und andere Fördermittel dürfen in Summe 90 % der förderfähigen Gesamtkosten für die Heizungssanierung nicht übersteigen. Der städtische Zuschuss darf nicht höher als der durch andere Fördergeber des Bundes sein.

Wer erhält einen Zuschuss?

  • Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die Eigentümer oder Miteigentümer eines Ein-, Zwei- oder Mehrfamilienhauses in der Stadt Schweinfurt sind sowie entsprechende Wohnungseigentümergemeinschaften.


Was wird gefördert?

Gefördert wird der Austausch einer vor dem 01.01.2000 in Betrieb genommenen Heizung durch eine Pellet- und Holzhackschnitzel-Heizung, eine Kraft-Wärme-Kopplungsanlage, ein Blockheizkraftwerk, einen Fernwärmeanschluss oder energiewirtschaftlich sinnvolle Varianten von Wärmepumpen analog der Wärmepumpenförderung vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle in der jeweils gültigen Fassung.

Den Antrag können Sie hier downloaden.


Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?

Die vorgenommene Heizungssanierung wurde von einem von der KfW oder dem BAFA zertifizierten Energieberater empfohlen und wurde nach dem 01.01.2017 durchgeführt.

Den Folder zum Thema finden Sie hier.

Kontakt
Stadt Schweinfurt
Markt 1
97421 Schweinfurt
Tel: +49 (9721)51-0
Fax: +49 (9721)51-266
E-Mail: buergerservice@schweinfurt.de

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