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Referat III
Klimaschutzmanagerin, Fachkraft für Naturschutz
Johann-Modler-Weg 9
97424 Schweinfurt
Tel.: 09721 / 51-3453
Fax: 09721 / 51-6801
umweltschutz@schweinfurt.de; klimaschutz@schweinfurt.de
Zimmer: 128

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Neue Regeln für Essen und Getränke zum Mitnehmen

Ein neues Verpackungsgesetz fordert ab dem 1. Januar 2023 Mehrwegalternativen. Welche Regeln haben Betriebe zu beachten?

Essen in Mehrweg Bild WebsiteEssen und Getränke zum Mitnehmen sind voll im Trend. In Zeiten von Corona ist die Nachfrage noch einmal deutlich gestiegen. Allerdings erfolgt die Abgabe von Getränken und Speisen immer noch zum größten Teil in Einwegverpackungen. Diese belasten Klima und Umwelt.
Dabei sind umweltverträglichere Mehrwegalternativen längst verfügbar und deren Angebot ab 1. Januar 2023 sogar Pflicht. 

Betriebe die Essen und Getränke zur Mitnahme anbieten, wie Gastronomie, Bäckereien Metzgereien, etc., müssen spätestens ab diesem Zeitpunkt, abhängig von der Größe des Betriebs, Mehrwegalternativen anbieten oder mitgebrachte Mehrwegbehälter der Kundinnen und Kunden befüllen. Bereits seit dem 3. Juli 2020 sind einige Einwegprodukte aus Kunststoff, beispielsweise Styropor-Schalen, ganz verboten. 
 

Welche Regeln „kleine“ und „große“ Betriebe ab dem 1. Januar 2023 zu beachten haben, sind diesem Informationsblatt zu entnehmen.
Außerdem stehen Ihnen auf der Internetseite des Bayerischen Landesamt für Umweltexterner Link weitere Informationen zum Thema zur Verfügung.
 

Mindestanforderungen zu den Hinweispflichten nach §§ 33 und 34 VerpackG
Jeder, der der Mehrwegangebotspflicht nach dem Verpackungsgesetz unterfällt, muss auch aktiv auf das Mehrwegangebot hinweisen.
Unten finden Sie Musterhinweise zum Download, die inhaltlich den Mindestanforderungen entsprechen. Die Anbringung des Hinweises muss in der Nähe der jeweiligen Verkaufsstelle erfolgen, also dort, wo Speisen und/oder Getränke angeboten werden oder die Bestellung zum Mitnehmen aufgegeben wird. Die Größe des Hinweises ist so zu wählen, dass dieser durch die Kundschaft deutlich wahrgenommen werden kann. 

Ansprechpartner:
Bei Fragen zu Hygienebestimmungen wenden Sie sich bitte an die Lebensmittelüberwachung (lebensmittelueberwachung@schweinfurt.de). Sollten Sie Fragen zum Verpackungsgesetz haben, bitten wir Sie, das Klimaschutzmanagement der Stadt Schweinfurt unter klimaschutz@schweinfurt.de zu kontaktieren.

Kontakt
Stadt Schweinfurt
Markt 1
97421 Schweinfurt
Tel: +49 (9721)51-0
Fax: +49 (9721)51-266
E-Mail: buergerservice@schweinfurt.de

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