Was ist für die Verbraucher zu beachten?
Die Verbraucherinnen und Verbraucher dürfen Geräte, die sie nicht mehr nutzen möchten, nicht in den Restmüll werfen, sondern sind verpflichtet, diese bei den Kommunen in die getrennte Erfassung zu geben.
Welche Geräte sind betroffen?
Für Elektrogeräte, die unter Nutzung von elektrischem Strom oder elektromagnetischen Feldern betrieben werden. Die Palette reicht vom Handy bis zum Geschirrspülautomaten und vom Rasierapparat bis zum Fernseher.
Wie läuft die Sammlung ab?
1. Abgabe am Wertstoffhof
Die Geräte können kostenlos im Wertstoffhof abgegeben werden.
2. Sperrmüllabfuhr
Bei Entsorgung über die Sperrmüllabfuhr muss nur noch die Abholgebühr wie bei ”ganz normalem” Sperrmüll bezahlt werden, d.h. Elektroschrott geht in den m3 Preis mit ein.
3. Mobiler Wertstoffhof
Am mobilen Wertstoffhof gelten die Konditionen wie auf dem Wertstoffhof.