Sie setzt sich für die Chancengleichheit von Frauen und Männern ein, um geschlechtsspezifische Benachteiligungen abzubauen und gesellschaftliche Veränderungen zu bewirken.
Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten
- setzt sich für Chancengleichheit von Frauen und Männern ein
- macht gesellschaftliche Benachteiligungen sichtbar und wirkt auf Veränderungen hin
- berät und unterstützt BürgerInnen der Stadt Schweinfurt bei gleichstellungsrelevanten Fragestellungen, sie hält regelmäßig Sprechstunden ab
- ist Anlaufstelle für Fragen, Anregungen und Beschwerden
- initiiert Projekte und Maßnahmen
- arbeitet mit Ämtern, Behörden, Beratungsstellen, Verbänden und Institutionen zusammen
- leistet Öffentlichkeitsarbeit
- erarbeitet Informationsmaterial zu gleichstellungsrelevanten Themen
- vernetzt Frauengruppen und Organisationen (Koordination des SW-er Frauenplenums)
- unterstützt Fraueninitiativen und Frauenprojekte
- achtet auf Fraueninteressen und Frauensichtweisen bei Verwaltungsentscheidungen, Ausschuss- und Stadtratsvorlagen
- erstellt alle fünf Jahre das Gleichstellungskonzept für die städtischen Beschäftigten auf der Basis des Frauenförderplans
- fördert und überwacht die Umsetzung des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes
Schwerpunkte der Arbeit
Arbeitskreis „Runder Tisch gegen häusliche Gewalt“
Häusliche Gewalt wird von vielen staatlichen Institutionen, der Gesellschaft und den Tätern vielfach als Privatsache gewertet.
In diesem Arbeitskreis sind folgende Stellen vertreten:
- Schweinfurter Frauenhaus,
- Beratungsstellen und Jugendämter der Stadt und des Landkreises
- Ausländeramt
- Polizeiinspektion Schweinfurt Stadt
- Beauftragte für Frauen und Kinder des Polizeipräsidiums Unterfranken
- Staatsanwaltschaft Schweinfurt
- Landgericht und Familiengericht Schweinfurt
- Rechtsanwältinnen
Frauenplenum
Das Schweinfurter Frauenplenum setzt sich als unabhängiges, überparteiliches und überkonfessionelles Gremium für die Interessen der Frauen ein und ist für alle interessierten und engagierten Frauen offen. Das Schweinfurter Frauenplenum trifft sich etwa 4x im Jahr
Rechtliche Grundlagen