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Für Sie zuständig

Referat V
Behindertenbeauftragter
Petersgasse 5
97421 Schweinfurt
Tel.: 09721 / 51-3968
Fax: 09721 / 51-8893968
zas@schweinfurt.de
Zimmer: 5

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Mo.09:0013:00
Di.13:0017:00
Mi.09:0013:00
Do.13:0017:00
Fr.09:0013:00

Beratung

Allgemeine soziale Beratung für Menschen mit Behinderung

Jeden Freitag von 10:00 bis 12:00 Uhr in Zimmer 121 des Schweinfurter Rathauses. Während der Beratung ist Herr Hennlich telefonisch unter (09721) 51816 zu erreichen. 

Herbert Hennlich Herbert Hennlich
Stellvertretender Vorsitzender
E-Mail: hennlich@t-online.de 
Tel.: (09721) 782043


Fachberatung "Barrierefreies Bauen und Wohnungsanpassung"


wohnungsanpassung

Die Beratung ist ein gemeinsames Projekt des Behindertenbeirates der Stadt Schweinfurt, der Lokalen Agenda 2030 (Arbeitsgruppe „Barrierefreies Schweinfurt für Alle“) und von Andreas Unser, Architekt für „Barrierefreies Bauen“ - Bundesarbeitsgemeinschaft für Wohnungsanpassung.

Andreas Unser Andreas Unser
Dipl.-Ing. Architekt
E-Mail: barrierefreies-bauen@web.de
Tel: 09721 25845


Beratung

  • Ort: Stadt Schweinfurt, Rathaus, Zimmer 314 (3. Obergeschoß)
  • Datum: 01.02.2021, 03.05.2021, 04.10.2021, 06.12.2021
  • Uhrzeit: 16:00 bis 18:00 Uhr
  • Anmeldung bis spätestens 12:00 Uhr am Beratungstag erforderlich, Telefon (09721) 25845.
     
  • Ort: Offene Behindertenarbeit, Obere Straße 18-20, 97421 Schweinfurt
  • Datum: 01.03.2021, 05.07.2021, 08.11.2021
  • Uhrzeit: 16:00 bis 18:00 Uhr
  • Anmeldung bis spätestens 12:00 Uhr am Beratungstag erforderlich, Telefon (09721) 25845.


Beratungsumfang

Die Beratungen eröffnen betroffenen Menschen (Bürger, Mieter, Bauherren, Angehörigen, Vereinen, Beiräten, Stadträten, Selbsthilfegruppen, Verbänden, Planern und Nutzern) die Möglichkeit, sich neutral und fachlich fundiert über „Barrierefreies Bauen und Wohnungsanpassung“ zu informieren. Mitzubringen sind, soweit möglich: Baupläne, Fotos, Prospekte, Aufmaß-Skizzen.

  • Beratung bei geplanten baulichen Maßnahmen im Neubau, Bestand und Umfeld (z. B. Badumbau, Zugänglichkeit und Erschließung, Bewegungsflächen, Aufzug)
  • Beratung bei der Gestaltung von „rollstuhlgerechten und barrierefreien“ Sonderbauten, Werkstätten, Praxen, Arbeitsstätten und Einrichtungen (Art. 48 Abs. 2 BayBO / SGB IX)
  • Unterstützung und Beratung bei der Beantragung von öffentlichen Fördermitteln zum „Barrierefreien Bauen“ und „altengerechten Umbauen“ auch ohne Pflegegrad.
Kontakt
Stadt Schweinfurt
Markt 1
97421 Schweinfurt
Tel: +49 (9721)51-0
Fax: +49 (9721)51-266
E-Mail: buergerservice@schweinfurt.de

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