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Flächennutzungsplan Genehmigungsstand 1984
Dateiengröße ca. 6,5 MB (PDF-Format)
Seine Inhalte richten sich nach den Vorschriften des § 5 Baugesetzbuch (BauGB). Er hat die Aufgabe, die verschiedenen räumlichen Nutzungsansprüche wie Wohnen, Gewerbe, Grün, Verkehr usw. zu koordienieren, zu steuern und zu einem ausgewogenen Gesamtkonzept zusammenzuführen. Dieser Bauleitplan, der für den einzelnen Bürger keine unmittelbare Rechtswirksamkeit hat, gibt verbindliche Hinweise bei späteren Entscheidungen der Gemeinde und anderer öffentlicher Planungsträger. Rechtswirkung gegenüber dem Bürger haben erst die Bebauungspläne, die aus Flächennutzungsplan entwickelt werden.
Der Flächennutzungsplan der Stadt Schweinfurt ist seit 1984 wirksam und besteht aus folgenden zwei Fachplänen:
Landschaftsplan
Dateiengröße ca. 4 MB (PDF-Format)
Seit 1984 erfolgten zahlreiche Änderungsverfahren sowie einige Berichtigungen aufgrund von Beschlussfassungen zu abweichenden Planungszielen.
Auskünfte über bisher durchgeführte Änderungen und Korrekturen erteilt das Stadtentwicklungs- und Hochbauamt.