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Für Sie zuständig

Referat IV
Gärtnermeister Grünflächenunterhalt
Sennfelder Bahnhof 2
97424 Schweinfurt
Tel.: 09721 / 51-5857
Fax: 09721 / 51-627
servicebetrieb@schweinfurt.de
Zimmer: 25

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Mo.8:0016:30
Di.8:0016:30
Mi.8:0016:30
Do.8:0017:00
Fr.8:0013:00

FAQ

Diese FAQ erläutern einige wesentliche Fragen zum Baggersee Schweinfurt.


Bäume

Ein Baum auf öffentlichem Grund ist krank oder droht sogar umzufallen - an wen kann ich mich wenden?                
Bei Bäumen auf öffentlichem Grund ist bei der Stadtverwaltung Schweinfurt das Sachgebiet Stadtgrün zuständig. Der Servicebetrieb Bau und Stadtgrün plant, baut und pflegt öffentliche Grünanlagen, Kinderspielplätze, Kleingartenanlagen, Friedhöfe, und kümmert sich um alle Straßenbäume. Sie erreichen den Servicebetrieb unter 09721 / 51626                


Grillen    

Wo darf ich grillen?                
Grillen ist auf den befestigten Grillplätzen am Baggersee erlaubt. Bitte, denken Sie daran, den anfallenden Müll in die dafür vorgesehenen Abfallbehälter zu räumen. Grills, die direkt auf dem Boden liegen und die Grasnarbe oder Bänke schädigen, dürfen nicht verwendet werden. Mit einem handelsüblichen Grill ohne direkten Bodenkontakt und der nötigen Rücksichtnahme auf andere Erholungsuchende sollte es keine Probleme geben.                
Viel Spaß beim Grillen!              

Kann ich Grillplätze reservieren und wie sind sie erreichbar?
Die Grillstellen am Baggersee können nicht reserviert oder gemietet werden. Aber am Baggersee gibt es genügend Grillstellen, so dass dort mehrere Gruppen gleichzeitig grillen können. Die Grillstellen dürfen nicht mit Kraftfahrzeugen angefahren werden. Wenn der Grillplatz gesperrt ist, dann bitten wir Sie, dies auch zu akzeptieren. Meist geschieht das, wenn in trockenen Perioden die Waldbrandgefahr zu groß ist.        


Grünanlagen und Spielplätze          

Werden Spielgeräte auf öffentlichen Spielplätzen kontrolliert und wenn ja, wie oft?                    
Alle Spielgeräte werden durch Mitarbeiter des Servicebetriebs Bau und Stadtgrün wöchentlich kontrolliert. Die speziell geschulten Experten unterziehen die Geräte zusätzlich ein Mal im Jahr einer ausführlichen technischen Prüfung auf Funktionalität und Sicherheit. Sollten Sie dennoch ein kaputtes Spielgerät auf einem der 80 städtischen Spielplätze entdecken, wenden Sie sich bitte an den:          
Servicebetrieb Bau und Stadtgrün unter 09721 / 51712        

Wie und wann erfolgt die Pflege auf Kinderspielplätzen?    
Die Reinigung von Müll und Unrat auf der gesamten Fläche erfolgt zweimal wöchentlich meistens am Montag und Fre210904-BaggerseeSW0135-Bearbeitet-Bearbeitet-Bearbeitet-Fullitag, bei Bedarf auch darüber hinaus. Am Baggersee wird während der Badesaison auch an den Wochenenden gereinigt. Eine Sichtkontrolle der Spielgeräte wird wöchentlich durchgeführt. Kleinere Reparaturen an Spielgeräten, Bänken und Einfriedigungen werden in der Regel kurzfristig erledigt. Falls größere Reparaturen erforderlich sind, kann es sein, dass das Gerät bis zur Instandsetzung gesperrt bzw. abgebaut wird.    

Wie oft werden die Grünanlagen gepflegt und gereinigt?        
Die Grünflächen sind entsprechend ihrer Nutzungshäufigkeit in drei Pflegeklassen unterteilt. Diese Kategorien regeln die Pflegehäufigkeit und -intensität der Grünanlagen. Rasen wird nach Wuchshöhe und Nutzungsintensität gemäht. Sehr häufig genutzte Parks werden dabei bis zu 30 mal, naturnahe Wiesenflächen nur einmal im Jahr gemäht. Die Gehölzpflege erfolgt nach Bedarf. Größere Maßnahmen werden dabei aus ökologischen Gründen in den Wintermonaten durchgeführt. Arbeiten im Rahmen der Verkehrssicherheit, z. B. wenn eine Hecke an einen Gehweg grenzt, werden ganzjährig erledigt.                

Kann ich in den Grünanlagen eine private Feier veranstalten?    
Veranstaltungen in den Grünanlagen sowohl privat als auch kommerziell sind mit einer Sondergenehmigung möglich.            
Wir beraten Sie gerne. Bitte richten Sie Ihre Anfrage an das Amt für öffentliche Ordnung unter ordnungsamt@schweinfurt.de.            


Hunde                    

Wo kann unser Hund frei herumlaufen? ist das in den Grünanlagen erlaubt?
Entsprechend der Anlagensatzung das Mitführen von Hunden am Baggersee während der Badesaison in der Zeit vom 01.04. bis 30.09. verboten. In den übrigen Zeiten ist das Freilaufenlassen und Baden von Haustieren nicht erlaubt. Um Sicherheitsrisiken auszuschließen dürfen Hunde auf Kinderspielplätze nicht mitgenommen werden.              


Bilder: © Barbara Nägle
                    
                    

Kontakt
Stadt Schweinfurt
Markt 1
97421 Schweinfurt
Tel: +49 (9721)51-0
Fax: +49 (9721)51-266
E-Mail: buergerservice@schweinfurt.de

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