Aufgabe des BSD ist es u.a., für das körperliche, geistige und seelische Wohl, die Förderung in der Entwicklung, die Integration und die Vermeidung bzw. den Abbau von Benachteiligung junger Menschen zu sorgen. Hierfür bietet der BSD Beratung, Unterstützung, Weitervermittlung und Hilfsangebote an. Sein Arbeitsbereich umfasst insbesondere die Familie und deren Umfeld. Ziel ist die Entwicklung des jungen Menschen hin zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.
Der BSD ist außerdem Anlaufstelle für alle Personen mit Fragen und Hinweisen zum Thema Kindeswohlgefährdung. Oberste Priorität hat das Kindeswohl, welches per gesetzlichen Auftrag geschützt wird (§ 8a SGB VIII).
Im Allgemeinen sind die Aufgaben des BSD durch das SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) geregelt und umfassen:
Unter Wahrung der Verschwiegenheit und ohne zwingende Einverständnis der Eltern können sich Betroffene (auch anonym) an den BSD wenden, um sich informieren und beraten zu lassen.
Den Mitarbeitern sind Stadtteilbezirke in Schweinfurt zugeordnet. Für einen persönlichen Termin bitten wir um vorherige Terminvereinbarung.
Ihren Kontakt beim BSD im Jugendamt Schweinfurt erhalten Sie unter der Telefonnummer 09721 – 51 7840.
In akuten Notsituationen, außerhalb der Öffnungszeiten, wenden Sie sich bitte an die örtliche Polizeidienststelle: Tel. 09721 – 202 0.
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