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Für Sie zuständig

Referat V
Sachgebietsleitung, Jugend- und Familienhilfe
Markt 1
97421 Schweinfurt
Tel.: 09721 / 51-7840
Fax: 09721 / 51-7804
jugendamt@schweinfurt.de
Zimmer: 301

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Mo.08:3012:00
Di.08:3012:00
Mi.08:3012:00
Do.08:3012:00
Fr.08:3012:00
Telefonische Erreichbarkeit: Mo - Mi: 08:00 - 16:30 Uhr; Do: 08:00 - 17:00 Uhr; Fr: 08:00 - 13:00 Uhr

Bezirkssozialdienst (BSD) - Jugend- und Familienhilfe

Der BSD ist Ansprechpartner für alle Kinder, Jugendlichen, jungen Erwachsenen, Eltern/Elternteile, Bezugspersonen und Einrichtungen junger Menschen im Stadtgebiet Schweinfurt. 

Aufgabe des BSD ist es u.a., für das körperliche, geistige und seelische Wohl, die Förderung in der Entwicklung, die Integration und die Vermeidung bzw. den Abbau von Benachteiligung junger Menschen zu sorgen. Hierfür bietet der BSD Beratung, Unterstützung, Weitervermittlung und Hilfsangebote an. Sein Arbeitsbereich umfasst insbesondere die Familie und deren Umfeld. Ziel ist die Entwicklung des jungen Menschen hin zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. 

Der BSD ist außerdem Anlaufstelle für alle Personen mit Fragen und Hinweisen zum Thema Kindeswohlgefährdung. Oberste Priorität hat das Kindeswohl, welches per gesetzlichen Auftrag geschützt wird (§ 8a SGB VIII). 

Im Allgemeinen sind die Aufgaben des BSD durch das SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) geregelt und umfassen:

  • die Beratung und Unterstützung von Eltern bei allgemeinen Erziehungsfragen, Familienproblemen und bei der Wahrnehmung ihrer Elternverantwortung
  • die Beratung und Unterstützung in der Ausübung der Personensorge, bei Trennung, Scheidung und Umgangsregelungen
  • die Mitwirkung in Verfahren beim Familiengericht zur Regelung der elterlichen Sorge und des Umgangs
  • die Mitwirkung in Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz
  • die Mitwirkung in Jugendgerichtsverfahren
  • die Vermittlung bzw. Einleitung von ambulanten, teilstationären und stationären Hilfen zur Erziehung sowie Hilfen für junge Volljährige und Hilfen für junge Menschen mit seelischer Behinderung
  • die Bearbeitung von Gefährdungsfällen (körperliche und seelische Misshandlung, sexueller Missbrauch, Vernachlässigung und Unterversorgung) bei Kindern und Jugendlichen, einschließlich der Abklärung von Gefährdungsmeldungen, Einleitung entsprechender Schutzmaßnahmen und Einschaltung des Familien- bzw. Vormundschaftsgerichts


Unter Wahrung der Verschwiegenheit und ohne zwingende Einverständnis der Eltern können sich Betroffene (auch anonym) an den BSD wenden, um sich informieren und beraten zu lassen.

Den Mitarbeitern sind Stadtteilbezirke in Schweinfurt zugeordnet. Für einen persönlichen Termin bitten wir um vorherige Terminvereinbarung.
 
Ihren Kontakt beim BSD im Jugendamt Schweinfurt erhalten Sie unter der Telefonnummer 09721 – 51 7840. 

In akuten Notsituationen, außerhalb der Öffnungszeiten, wenden Sie sich bitte an die örtliche Polizeidienststelle: Tel. 09721 – 202 0.


Bildnachweis: www.canva.com

Kontakt
Stadt Schweinfurt
Markt 1
97421 Schweinfurt
Tel: +49 (9721)51-0
Fax: +49 (9721)51-266
E-Mail: buergerservice@schweinfurt.de

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