Durch diese Standortschließungen werden große Flächen und Liegenschaften nicht mehr benötigt. Den damit ausgelösten Prozess der Umwandlung bzw. Umnutzung für zivile Zwecke nennt man Konversion. Der Begriff leitet sich ab vom lateinischen Wort "conversio", was so viel wie Umwenden und Verändern bedeutet.
Dieser Prozess eröffnet den betroffenen Regionen große Chancen. Es werden weitläufige, zusammenhängende und meist erschlossene Flächen frei, die einmalige Möglichkeiten für eine nachhaltige Stadt- und Regionalentwicklung bieten.
Handlungsmöglichkeiten einer Kommune
Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat in seiner Sitzung am 21.03.2012 beschlossen, dass die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) die jeweiligen Konversionsflächen an Gebietskörperschaften (= Kommunen) bzw. an privatrechtliche Unternehmen, an denen die Gebietskörperschaft mehrheitlich beteiligt ist, zum gutachterlich ermittelten Verkehrswert ohne Bieterverfahren veräußert (sogenannte „Erstzugriffsoption“).
Der komplette oder teilweise Erwerb der ehemals militärisch genutzten Liegenschaft ist demnach eine von drei Optionen, die sich einer Konversionskommune bietet. Zweitens kann die Kommune ausschließlich ihre Planungshoheit und ihr Baurecht nutzen.
Die dritte Möglichkeit besteht darin, dass sie unter Nutzung der Planungshoheit in ein moderiertes Verfahren mit dem Eigentümer eintritt, ein Modell, das beispielsweise die Stadt Hanau praktiziert.