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Elektronische Kommunikation mit der Stadt Schweinfurt

nach Art. 3a Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG)

Die Übermittlung von elektronischen Dokumenten an die Stadt Schweinfurt ist nur unter folgenden Voraussetzungen zulässig:

Zugänge im Sinne dieser Zugangseröffnung sind die auf der Webseite der Stadtverwaltung Schweinfurt (www.schweinfurt.deexterner Link) publizierten E-Mail-Adressen und Formulare.

Die Stadt Schweinfurt nimmt Dokumente in folgenden Dateiformaten entgegen:
* Textdateien im Format ANSI (*.txt)
* Office-Dokumente im OpenXML-Format (.docx, .xlsx, .pptx)
* Portable Data File  (*.pdf)
* Joint Photographic Expert Group (*.jpg)
* Graphics Interchange Format (*.gif)
* Tag Image File Format (*.tif)
* Bitmap Pictures (*.bmp)

Weitere Formate sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Empfangsstelle zulässig. In allen zulässigen Formaten dürfen keine automatisierten Abläufe oder Programmierungen (sog. Makros) verwendet werden.

E-Mails müssen dem Internetstandard (SMTP; MIME) entsprechen und in Westeuropa gängigen Zeichensätze verwenden. E-Mails werden nur bis zu einer Größe von acht Megabyte (incl. Anhänge = Attachments) angenommen.

Ein Zertifikat zum Verschlüsseln von E-Mails können Sie hier herunterladen: 
Zertifikat zur Mailverschlüsselung (Zip-Datei, muss heruntergeladen werden)

Wurde eine elektronische Kommunikation eröffnet, geht die Stadt Schweinfurt davon aus, dass die gesamte Kommunikation auf diesem Wege stattfinden kann, soweit andere Vorschriften dem nicht entgegenstehen.

Für qualifiziert signierte Dokumente und die formgebundene Kommunikation (außer: elektronische Einlegung in Widerspruchsverfahren (siehe Impressum)) steht Ihnen das Sichere Kontaktformularexterner Link und folgende De-Mail zur Verfügung: stadt-schweinfurt@by.de-mail.de

Voraussetzungen für die Übermittlung einer rechtsverbindlichen De-Mail sind: 
1.  die Versandart nach § 5 Abs. 5 De-Mail-Gesetz (Absenderbestätigung; Bestätigung des Versands mit hohem Authentisierungsniveau)
und
2. eine sichere Anmeldung nach § § 4 Abs. 1 Satz 2 De-Mail-Gesetz (zwei geeignete und voneinander unabhängige Sicherungsmittel).

Voraussetzungen für eine schriftformersetzende Nachricht über das Sichere Kontaktformularexterner Link ist die Authentifizierung mit:
1.  der eID-Funktion des neuen Personalausweises
oder
2.  dem Software-Zertifikat Authega
3.  dem ELSTER-Zertifikat.

Kontakt
Stadt Schweinfurt
Markt 1
97421 Schweinfurt
Tel: +49 (9721)51-0
Fax: +49 (9721)51-266
E-Mail: buergerservice@schweinfurt.de

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