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Elektronische Kommunikation mit der Stadt Schweinfurt

nach Art. 3a Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG)

Die Übermittlung von elektronischen Dokumenten an die Stadt Schweinfurt ist nur unter folgenden Voraussetzungen zulässig:

Zugänge im Sinne dieser Zugangseröffnung sind die auf der Webseite der Stadtverwaltung Schweinfurt (www.schweinfurt.deexterner Link) publizierten E-Mail-Adressen und Formulare.

Die Stadt Schweinfurt nimmt Dokumente in folgenden Dateiformaten entgegen:
* Textdateien im Format ANSI (*.txt)
* Office-Dokumente im OpenXML-Format (.docx, .xlsx, .pptx)
* Portable Data File  (*.pdf)
* Joint Photographic Expert Group (*.jpg)
* Graphics Interchange Format (*.gif)
* Tag Image File Format (*.tif)
* Bitmap Pictures (*.bmp)

Weitere Formate sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Empfangsstelle zulässig. In allen zulässigen Formaten dürfen keine automatisierten Abläufe oder Programmierungen (sog. Makros) verwendet werden.

E-Mails müssen dem Internetstandard (SMTP; MIME) entsprechen und in Westeuropa gängigen Zeichensätze verwenden. E-Mails werden nur bis zu einer Größe von acht Megabyte (incl. Anhänge = Attachments) angenommen.

Übertragung personenbezogener Daten per E-Mail
Wir weisen Sie darauf hin, dass die Datenübertragung an städtische E-Mail-Adressen mit Ausnahmen ungesichert erfolgt und die übertragenen Daten von Unbefugten zur Kenntnis genommen oder auch verfälscht werden können. 
Ein Zertifikat zum Verschlüsseln von E-Mails können Sie hier herunterladen: Zertifikat zur Mailverschlüsselung (Zip-Datei, muss heruntergeladen werden)

Wurde eine elektronische Kommunikation eröffnet, geht die Stadt Schweinfurt davon aus, dass die gesamte Kommunikation auf diesem Wege stattfinden kann, soweit andere Vorschriften dem nicht entgegenstehen.

Für qualifiziert signierte Dokumente und die formgebundene Kommunikation steht Ihnen das Sichere Kontaktformularexterner Link zur Verfügung.

Voraussetzungen für eine schriftformersetzende Nachricht über das Sichere Kontaktformularexterner Link ist die Authentifizierung mit:

1.  der eID-Funktion des neuen Personalausweises bzw. Aufenthaltstitels,
2.  der eID-Karte für EU-Bürger,
3.  dem Software-Zertifikat Authega,
     oder
4.  dem Software-Zertifikat ELSTER.
 

Kontakt
Stadt Schweinfurt
Markt 1
97421 Schweinfurt
Tel: +49 (9721)51-0
Fax: +49 (9721)51-266
E-Mail: buergerservice@schweinfurt.de

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