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Arbeitsgelegenheiten für Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Mit Änderung des § 5 des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) ist es für Leistungsempfänger jetzt einfacher, eine Tätigkeit für gemeinnützige Organisationen auszuüben. Für die Arbeitsgelegenheit erhält der Leistungsempfänger eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 0,80 € je Stunde – zusätzlich zu seinen üblichen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Die Stadt Schweinfurt konnte Mitte Juni insgesamt fünf solcher Arbeitsgelegenheiten beim Servicebetrieb Bau- und Stadtgrün einrichten. Alle AsylbLG-Leistungsempfänger haben sich dazu freiwillig gemeldet.
Im Servicebetrieb helfen vier Asylbewerber in den Fachbereichen der Stadtgärtner und in der Straßenreinigung aus, eine Arbeitsgelegenheit konnte auf Grund von entsprechenden Vorerfahrungen im Kfz-Bereich errichtet werden. Die Verständigung funktioniert unter anderem durch Kollegen mit entsprechenden Sprachkenntnissen oder bereits in deutscher Sprache.

Bestenfalls können aus Arbeitsgelegenheiten bei entsprechendem Ausgang des Asyl- bzw. ausländerrechtlichen Verfahrens auch richtige Beschäftigungsverhältnisse entstehen.
 

Arbeitsgelegenheiten für Asylbewerber

Im Bild von links: Oberbürgermeister Sebastian Remelé, Sozialamtsleiter Matthias Kress, drei Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG, die an den Arbeitsgelegenheiten teilnehmen, Birgit Schäffel, Sachgebietsleiterin Asyl und Unterkunftsmanagement, Servicebetriebsleiter Mathias Graupner, Sozialreferent Jürgen Montag
Foto: Stadt Schweinfurt, Kristina Dietz

zuletzt geändert: 30.07.2024

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