Mo. | 08:30 | 12:00 | ||
Di. | 08:30 | 12:00 | ||
Mi. | 08:30 | 12:00 | ||
Do. | 08:30 | 12:00 | ||
Fr. | 08:30 | 12:00 | ||
Telefonische Erreichbarkeit: Mo - Mi: 08:00 - 16:30 Uhr; Do: 08:00 - 17:00 Uhr; Fr: 08:00 - 13:00 Uhr |
Die Tagespflege ist eine familienähnliche Betreuungsform und wird vor allem für Kinder unter drei Jahren oder für die Betreuung in Randzeiten (d.h. vor oder nach dem Kindergarten) in Anspruch genommen. Die besonderen Vorteile dieser Betreuungsform sind die individuelle Förderung in einer kleinen Gruppe, die familiäre Betreuungssituation und die hohe zeitliche Flexibilität.
Wer sein Kind von einer Tagespflegeperson betreuen lassen möchte, kann sich zur Kontaktvermittlung an das Stadtjugendamt in Schweinfurt wenden.
Eltern, die erwerbstätig sind oder sich in Schulausbildung, Ausbildung sowie in einer Maßnahme zur Eingliederung befinden, können die Übernahme der Betreuungskosten durch das Jugendamt beantragen. Die Gewährung ist einkommensabhängig.
Tagespflegepersonen, die bis zu fünf Kinder über einen Zeitraum von mehr als drei Monaten und länger als 15 Stunden wöchentlich gegen Entgelt betreuen, benötigen eine Pflegeerlaubnis. Diese ist beim zuständigen Jugendamt zu beantragen. Voraussetzung für die Erteilung einer Pflegeerlaubnis ist neben der persönlichen und gesundheitlichen Eignung in der Regel der Besuch einer Qualifizierungsmaßnahme.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Betreuung von Kindern ohne Pflegeerlaubnis eine Ordnungswidrigkeit darstellt.
Für weitere Informationen und Rückfragen steht die Kommunale Jugendarbeit per E-mail kindertagespflege@schweinfurt.de gerne zur Verfügung.