Bayerische Ehrenamtskarte
Die Stadt Schweinfurt dankt mit der Bayerischen Ehrenamtskarte allen ehrenamtlich aktiven Bürgerinnen und Bürgern, die sich in besonderem Maße zum Wohle der Gemeinschaft engagieren.
Informationen
Die Ehrenamtskarte ist nicht auf andere Personen übertragbar. Die Karte ist bayernweit gültig.
Flyer zur Ehrenamtskarte
Antrag für Ehrenamtliche
Antrag für Ehrenamtliche mit mehreren Ehrenämtern
Beide Formulare gelten für den Erstantrag sowie für die Verlängerung der Ehrenamtskarte.
Vergabekriterien:
Der Landkreis oder die kreisfreie Stadt, in dem bzw. in der die Ehrenamtlichen wohnen, muss sich an der Einführung der Ehrenamtskarte beteiligen.
Persönliche Voraussetzungen:
Absolvierung eines Freiwilligendienstes in einem Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ), einem Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) oder einem Bundesfreiwilligendienst (BFD).
Die goldene Ehrenamtskarte ist unbegrenzt gültig. Erhalten können sie folgende Personen:
Mit der Ehrenamtskarte erhalten die Karteninhaber verschiedene Angebote und Vergünstigungen der Stadt Schweinfurt und der Akzeptanzpartner. Die Ehrenamtskarte gilt bayernweit und gewährt den Karteninhabern auch Vergünstigungen bei Eintrittspreisen in staatliche Einrichtungen (in Museen, in Gebäude der Bayerischen Schlösser- und Seenverwaltung, der Seenschifffahrt).
Die bayernweiten Akzeptanzpartner finden Sie auf der Internetseite vom Landesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement Bayern (LBE). Weitere Informationen zur Bayerischen Ehrenamtskarte finden Sie ebenfalls auf dieser Website
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Informationen für Partner der Ehrenamtskarte
Wir freuen uns, wenn Sie sich als Akzeptanzpartner zur Verfügung stellen und den zukünftigen Ehrenamtskarten-Inhabern besondere Angebote und Vergünstigungen gewähren würden.
Der Akzeptanzpartnervertrag mit den allgemeinen Teilnahmebedingungen steht Ihnen online zur Verfügung.