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Für Sie zuständig

Referat I
Gleichstellungsbeauftragte, Ehrenamtskoordinatorin
Brückenstraße 14
97421 Schweinfurt
Tel.: 09721 / 51-6860
kontaktstelle-ehrenamt@schweinfurt.de
Zimmer: 363

Adresse in Karte anzeigen

Kontaktstelle Ehrenamt

Wer Interesse an einem Ehrenamt hat und seinen Wohnsitz in Schweinfurt besitzt, kann sich gerne an die Ehrenamtskoordinatorin Heide Wunder (E-Mail: kontaktstelle-ehrenamt@schweinfurt.de; Telefon: 51 - 6860) wenden. Hier wird auch die Bayerische Ehrenamtskarte ausgestellt. 

RZ_Logo Ehrenamt



Bayerische Ehrenamtskarte

Die Stadt Schweinfurt dankt mit der Bayerischen Ehrenamtskarte allen ehrenamtlich aktiven Bürgerinnen und Bürgern, die sich in besonderem Maße zum Wohle der Gemeinschaft engagieren.


Informationen

Die Ehrenamtskarte ist nicht auf andere Personen übertragbar. Die Karte ist bayernweit gültig.

Flyer zur Ehrenamtskarteexterner Link

Antrag für Ehrenamtlicheexterner Link

Antrag für Ehrenamtliche mit mehreren Ehrenämternexterner Link

Beide Formulare gelten für den Erstantrag sowie für die Verlängerung der Ehrenamtskarte.

Bild Ehrenamtskarte


Vergabekriterien:

Der Landkreis oder die kreisfreie Stadt, in dem bzw. in der die Ehrenamtlichen wohnen, muss sich an der Einführung der Ehrenamtskarte externer Link beteiligen.

Persönliche Voraussetzungen:

  1. Freiwilliges unentgeltliches Engagement von durchschnittlich fünf Stunden pro Woche oder bei Projektarbeiten mindestens 250 Stunden jährlich. Ein angemessener Kostenersatz ist zulässig.
  2. Mindestens seit zwei Jahren gemeinwohlorientiert aktiv im Bürgerschaftlichen Engagement.
  3. In der Stadt Schweinfurt wohnen.
  4. Mindestalter 16 Jahre.
  5. Auf Wunsch erhalten ohne weitere Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen eine Ehrenamtskarte
  • Inhaber einer Juleica
  • aktive Feuerwehrdienstleistende mit abgeschlossener Truppmannausbildung (Feuerwehrgrundausbildung)
  • aktive Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und Rettungsdienst mit abgeschlossener Grundausbildung für ihren jeweiligen Einsatzbereich
  1. Absolvierung eines Freiwilligendienstes in einem Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ), einem Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) oder einem Bundesfreiwilligendienst (BFD).

  2. Die goldene Ehrenamtskarte ist unbegrenzt gültig. Erhalten können sie folgende Personen:

  • Inhaber des Ehrenzeichens des Ministerpräsidenten
  • Feuerwehrdienstleistende und Einsatzkräfte im Rettungsdienst und in sonstigen Einheiten des Katastrophenschutzes, die eine Dienstzeitauszeichnung nach dem Feuerwehr- und Hilfsorganisationen-Ehrenzeichengesetz (FwHOEzG) haben
  • Ehrenamtliche, die nachweislich mindestens 25 Jahre mindesten 5 Stunden pro Woche oder 250 Stunden pro Jahr ehrenamtlich tätig waren

Mit der Ehrenamtskarte erhalten die Karteninhaber verschiedene Angebote und Vergünstigungen der Stadt Schweinfurt und der Akzeptanzpartner. Die Ehrenamtskarte gilt bayernweit und gewährt den Karteninhabern auch Vergünstigungen bei Eintrittspreisen in staatliche Einrichtungen (in Museen, in Gebäude der Bayerischen Schlösser- und Seenverwaltung, der Seenschifffahrt). 

Die bayernweiten Akzeptanzpartner finden Sie auf der Internetseite vom Landesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement Bayernexterner Link (LBE). Weitere Informationen zur Bayerischen Ehrenamtskarte finden Sie ebenfalls auf dieser Websiteexterner Link.


Informationen für Partner der Ehrenamtskarte

Wir freuen uns, wenn Sie sich als Akzeptanzpartner zur Verfügung stellen und den zukünftigen Ehrenamtskarten-Inhabern besondere Angebote und Vergünstigungen gewähren würden.

Der Akzeptanzpartnervertragexterner Link mit den allgemeinen Teilnahmebedingungen steht Ihnen online zur Verfügung.

Themen in diesem Artikel
Ehrenamt
Kontakt
Stadt Schweinfurt
Markt 1
97421 Schweinfurt
Tel: +49 (9721)51-0
Fax: +49 (9721)51-266
E-Mail: buergerservice@schweinfurt.de

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